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Wichtige Änderungen im Familienrecht ab 1.9.2009
Ab dem 1.9.2009 gelten wichtige Änderungen im Familienrecht. Neben der Strukturreform des Versorgungsausgleichs treten Änderungen des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts in Kraft sowie die Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) vom 17.12.2008, die bis zum Inkrafttreten mehrfach geändert wurde.
Strukturreform des Versorgungsausgleichs Die Strukturreform des Versorgungsausgleichs soll im Fall der Scheidung alle in der Ehe erworbenen Rentenanrechte hälftig teilen, um künftig ungerechte Teilungsergebnisse, insbesondere zu Lasten der Frauen, zu vermeiden. Auch konnten bisher betriebliche und private Versorgungen oft nicht zeitnah zur Scheidung aufgeteilt werden. In Zukunft kommt es vorrangig zur "internen Teilung", bei der jeder sein eigenes "Rentenkonto" erhält, also einen eigenen Anspruch gegen den jeweiligen Versorgungsträger.
Änderungen des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts Die Änderungen des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts sollen der Verteilungsgerechtigkeit bei der Scheidung dienen. Um den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs zuverlässiger zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten zu verteilen, wird dem Beiseiteschaffen von Vermögenswerten nach der Trennung durch verschiedene Maßnahmen ein Riegel vorgeschoben. Außerdem wird künftig umfassend berücksichtigt, ob ein Ehepartner mit Schulden in die Ehe gegangen ist und ob diese Schulden während der Ehezeit beglichen wurden.
FamFG Die Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) soll das gerichtliche Verfahren in Familiensachen und in den Materien der freiwilligen Gerichtsbarkeit - also etwa Betreuungs-, Unterbringungs- und Nachlasssachen - erstmals in einer einzigen Verfahrensordnung übersichtlich zusammenfassen. Die durch Ehe und Familie sachlich verbundenen Streitigkeiten werden künftig beim so genannten Großen Familiengericht gebündelt. Das Vormundschaftsgericht wird aufgelöst, seine Aufgaben vom Familiengericht und vom Betreuungsgericht übernommen. Zudem wird der Kinderschutz im gerichtlichen Verfahren ausgebaut, indem etwa die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der betroffenen Kinder weiter gestärkt werden.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) finden Sie
- den Abschlussbericht der Kommission "Strukturreform des Versorgungsausgleichs" hier (pdf-Format),
- das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts hier (pdf-Format),
- eine vorläufige Textfassung des FamFG hier (pdf-Format).
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 31.8.2009, Quelle: BMJ PM vom 28.8.2009
(wk - 31.08.2009 11:20:55)
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