Otto Schmidt Verlag

Neues Scheidungsrecht für gemischt-nationale Ehen

Ehepaare mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit sollen künftig selbst entscheiden können, nach welchem Landesrecht sie sich scheiden lassen wollen. Damit wird erstmals in der Geschichte der EU das Verfahren der Verstärkten Zusammenarbeit angewendet.

Neben Deutschland beteiligen sich 13 andere Mitgliedstaaten an den neuen Scheidungsregeln. Hierbei handelt es sich um Belgien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn. Das Verfahren ermöglicht einer Gruppe von mindestens neun Ländern im Alleingang Maßnahmen zu ergreifen, wenn eine Einigung aller 27 Mitgliedstaaten nicht möglich ist.

Die Regelung soll gleichzeitig einem "Wettlauf zu den Gerichten" vorbeugen, der mit emotional und finanziell belastenden Verfahren verbunden wäre. Die 14 Mitgliedsländer müssen die Verordnung einstimmig im Rat beschließen und das Europäische Parlament konsultieren, bevor sie in Kraft treten kann.

Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie die ausführliche Pressemitteilung hier.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.10.2010 13:30
Quelle: EU-Kommission PM vom 5.8.2010

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