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EU-Kommission schlägt klarere güterrechtliche Regelung für internationale Paare in Europa vor

Die EU-Kommission hat eine EU-weit gültige, klare güterrechtliche Regelung für Ehen und eingetragene Partnerschaften mit internationalem Bezug vorgeschlagen. Die beiden vorgeschlagenen Verordnungen sollen klären helfen, welches Recht auf den Güterstand des Paares anzuwenden und welches Gericht zuständig ist, und sehen ein in allen Mitgliedstaaten einheitliches Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung von güterrechtlichen Entscheidungen vor.

Die Kommission legt zwei getrennte Verordnungsvorschläge zum Güterrecht internationaler Paare vor: einen für verheiratete Paare und einen für eingetragene Partnerschaften. Beide Vorschläge sind in Bezug auf das Geschlecht und die sexuelle Ausrichtung neutral. Sie bewirken weder eine Harmonisierung des materiellen Eherechts der Mitgliedstaaten oder ihrer Vorschriften über eingetragene Partnerschaften noch deren Änderung. Vielmehr sollen sie Paaren, die in einen anderen EU-Mitgliedstaat umziehen oder die aus unterschiedlichen Ländern kommen und im Ausland Vermögenswerte besitzen, die Regelung güterrechtlicher Fragen erleichtern.

Im Einzelnen will die Kommission mit ihren Verordnungsvorschlägen

  • internationalen Ehepaaren die Wahl des Rechts ermöglichen, das beim Tod eines Ehepartners oder bei der Scheidung auf ihr gemeinsames Vermögen angewandt werden soll,
  • die Rechtssicherheit eingetragener Partnerschaften mit internationaler Dimension verbessern, indem festgelegt wird, dass auf das Vermögen dieser Partnerschaften grundsätzlich das Recht des Landes anzuwenden ist, in dem die Partnerschaft eingetragen wurde,
  • internationalen Paaren (ob verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebend) durch ein kohärentes Regelwerk Rechtssicherheit bieten; darin sind objektive Anknüpfungspunkte vorgegeben, nach denen sich bestimmt, welches Gericht zuständig ist und welches Recht anzuwenden ist,
  • durch die Vereinfachung der Verfahren zur EU-weiten Anerkennung von Urteilen, Entscheidungen und Urkunden für mehr Planungssicherheit für internationale Paare sorgen. Das erspart ihnen Zeit und Geld - durchschnittlich 2.000 bis 3.000 € -, weil verschiedene Gerichtsverfahren zu einem Verfahren zusammengefasst werden können. So können in Scheidungs‑ oder Trennungsverfahren vor dem gleichen Gericht gleichzeitig auch Vermögensansprüche geregelt werden.

Die Vorschläge bedürfen nach Anhörung des Europäischen Parlaments der einstimmigen Zustimmung des Ministerrats.

Linkhinweis:

  • Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie die Pressemitteilung mit weiteren Informationen hier.
  • Den Vorschlag einer Verordnung im Bereich des Ehegüterrechts finden Sie hier.
  • Den Vorschlag einer Verordnung im Bereich der eingetragenen Partnerschaften finden Sie hier

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.03.2011 09:52
Quelle: EU-Kommission PM vom 16.3.2011

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