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Änderung des Vormundschaftsrechts passiert Bundesrat

Der Bundesrat hat am 27.5.2011 der Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt. Die neuen Regelungen sollen Kinder zukünftig besser vor Misshandlungen schützen und Vernachlässigungen unterbinden, indem sie die Praxis der Amtsvormundschaft verbessern.

Das Gesetz, das jetzt noch ausgefertigt und verkündet werden muss, soll den persönlichen Kontakt zwischen Vormund und Mündel stärken. Es sieht insbes. folgende Änderungen vor:

  • Ein Amtsvormund soll höchstens 50 Mündel betreuen - derzeit sind es bis zu 240 Kinder.
  • Der Vormund soll in der Regel jeden Monat persönlichen Kontakt mit dem Mündel aufnehmen.
  • Der Vormund hat die Pflicht, den Mündel persönlich zu fördern und seine Erziehung zu gewährleisten.
  • Die Aufsichtspflichten des Gerichts und die Berichtspflichten des Vormunds werden ausgeweitet.
  • Bei der Amtsvormundschaft soll das Jugendamt das Kind vor der Übertragung der Aufgaben des Vormundes auf einen Mitarbeiter anhören.

Auch für das Betreuungsrecht wurden Veränderungen beschossen. So wird mit der Neuregelung ein unzureichender persönlicher Kontakt als Grund für die Entlassung von Betreuern ausdrücklich genannt. Dies soll insbes. dazu führen, dass der persönliche Kontakt besser dokumentiert und vom Gericht damit stärker beaufsichtigt wird.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 30.05.2011 12:07
Quelle: Bundesrat PM und BMJ PM vom 27.5.2011

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