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EU erleichtert die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

Seit dem 18.6.2011 gilt die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Dadurch werden Unterhaltsentscheidungen, die in einem EU-Land ergehen, in einem anderen ohne besonderes Verfahren vollstreckbar.

Infolgedessen können Kinder im Fall einer Trennung der Eltern EU-weit schneller zu ihrem Recht auf Unterhalt kommen. Bei schätzungsweise 16 Mio. Paaren mit internationalem Hintergrund in der EU und einer Million Scheidungen jährlich sehen sich immer mehr Elternteile gezwungen, Unterhaltszahlungen eintreiben zu lassen, wenn ein Elternteil im Ausland lebt und sich weigert, Unterhalt zu leisten. Für die Eltern verringert sich der finanzielle Aufwand und psychische Stress, der derzeit oft mit der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen einhergeht.

Darüber hinaus muss oftmals auch der Staat für das Fehlverhalten der Schuldner finanziell einstehen. Die EU-Kommission wird die Anwendung der neuen Regeln in den einzelnen EU-Staaten überwachen. Die entsprechende Verordnung enthält außerdem Bestimmungen über die Zusammenarbeit der zentralen Behörden, die bei Unterhaltsanträgen Unterstützung leisten.

Hintergrund:
Auf internationaler Ebene wurde 2007 mit dem Haager Unterhaltsübereinkommen ein weltweites System für die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen eingeführt. Die EU unterzeichnete das Übereinkommen am 6.4.2011 (IP/11/441). Mit dem Übereinkommen wurde ein gemeinsamer Rechtsrahmen für die EU und Drittstaaten geschaffen, auf dessen Grundlage die Behörden bei der Durchsetzung von Unterhaltsforderungen zusammenarbeiten, so dass sich Unterhaltsschuldner ihren Pflichten nicht länger durch Verlassen der EU entziehen können.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie den Volltext der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.06.2011 13:19
Quelle: EU-Kommission PM vom 21.6.2011

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