Otto Schmidt Verlag

Referentenentwurf zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem EGMR

Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf zu einem Gesetz zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR-Kostenhilfegesetz - EGMRKHG) bekannt gegeben. Schließlich geht es z.B. bei einem Rechtsstreit über das Umgangsrecht des Vaters nicht nur um dessen Menschenrechte, sondern auch um die des Kindes und der Mutter, bei der das Kind lebt.

Diese Drittbetroffenen können sich gem. Art. 36 Abs. 2 EMRK an dem Verfahren beteiligen. Die Kosten dafür müssen sie bisher allerdings selbst aufbringen. Sind sie dazu nicht in der Lage, scheitert die Drittbeteiligung. Obwohl sie genau wie die Beschwerdeführer in ihren Menschenrechten betroffen sind, hängt der Zugang der drittbetroffenen Person zum EGMR bislang von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit ab. Dies ist aus rechts- und sozialstaatlichen Gesichtspunkten bedenklich, weshalb der Referentenentwurf eine finanzielle Unterstützung in Form einer Kostenhilfe für Drittbetroffene vorsieht.

Linkhinweis:

Für den Gesetzesentwurf klicken Sie bitte hier (pdf-Format).

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.05.2012 12:00
Quelle: Bundestag

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