Otto Schmidt Verlag

Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe

Das BMJ hat einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner an die Verbände zur Stellungnahme versandt.

Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist der Ehe in weiten Teilen der Rechtsordnung gleichgestellt. In einigen Vorschriften, vor allem des Zivil- und Verfahrensrechts, erfolgt jedoch eine unterschiedliche Behandlung. Bislang hat sich die Rechtspraxis überwiegend mit einer analogen Anwendung der für die Ehe geltenden Vorschriften beholfen.

Der Entwurf soll diesen Zustand nunmehr beenden und eingetragene Lebenspartnerschaften und Ehen im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz, in der Zivilprozessordnung, im Zwangsversteigerungsgesetz, in der Insolvenzordnung, im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Lebenspartnerschaftsgesetz, im Schuldrechtsanpassungsgesetz, im Strafgesetzbuch sowie in der Höfeordnung gleichstellen. Es handelt sich im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen von Vorschriften zur Vereinheitlichung der Rechtsordnung.

Linkhinweis:

Der Diskussionsentwurf des BMJ (Mai 2012) ist auf der Homepage der MDR unter der Rubrik Materialien/Gesetzgebung zu finden.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.06.2012 16:40
Quelle: BRAK

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