Otto Schmidt Verlag

BGH 12.12.2012, XII ZR 43/11

BGH begrenzt Elternunterhalt

Das Taschengeld eines Ehegatten ist grundsätzlich auch für den Elternunterhalt einzusetzen. Dies gilt allerdings nicht in Höhe eines Betrages von 5 bis 7 Prozent des Mindestselbstbehalts des Unterhaltspflichtigen sowie in Höhe etwa der Hälfte des darüberhinausgehenden Taschengeldes.

Um direkt zum Volltext zu kommen, der auf der Homepage des BGH veröffentlicht ist, klicken Sie bitte hier.

Eine bewertende Darstellung zur Problematik von Rechtsanwalt Jörn Hauß finden Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.01.2013 11:26
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

zurück zur vorherigen Seite