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Bundestag verabschiedet 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

Der Bundestag hat am 16.5.2013 das zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. KostRMoG) verabschiedet. Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz.

Das Gesetz ist ein wesentlicher Teil der Kostenstrukturreform. Nach der Neugestaltung des Gerichtskostengesetzes, des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz von 2004 soll nunmehr die Kostenordnung von einem modernen Gerichts- und Notarkostengesetz und die Justizverwaltungskostenordnung von einem modernen Justizverwaltungskostengesetz abgelöst werden.

Wichtigstes Ziel der Kostenstrukturreform ist die Vereinfachung des Kostenrechts. Hierdurch sollen die Gerichte so weit wie möglich von der sehr umfangreich gewordenen Kostenrechtsprechung entlastet werden. Bestandteil des Kostenrechtsmodernisierungsgesetztes ist auch die lineare Anpassung der Gebührentabellen des RVG.

Das Gesetz ist allerdings noch nicht durch, denn es muss am 22.5.2013 zunächst noch durch den Rechtsausschuss des Bundesrates. Voraussichtlich am 7.6.2013 werden die Gesetze dann auf der Tagesordnung der Plenarsitzung des Bundesrates stehen.

Linkhinweis:

Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung  (Drucksache 17/11471, Stand 14.11.2012) klicken Sie bitte hier (pdf-Dokument).

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.05.2013 14:19
Quelle: BMJ PM v. 17.5.2013

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