Otto Schmidt Verlag

Synopse zum Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern v. 16.4.2013 (BGBl. I, 795) ist zum 19.5.2013 in Kraft getreten. Die neuen Regeln erleichtern unverheirateten Vätern den Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder.

Im Interesse des Kindes gibt es nun ein klares Bekenntnis zur gemeinsamen Sorge auch bei nicht verheirateten Eltern. Zwar hat auch künftig die Mutter mit der Geburt die alleinige Sorge. Allerdings ermöglicht die Neuregelung die gemeinsame Sorge immer dann, wenn das Wohl des Kindes dieser nicht entgegensteht. Nach dem neuen Leitbild sollen Eltern die Verantwortung für ihr Kind grundsätzlich gemeinsam ausüben. Der Vater soll nur dann von der Sorgeverantwortung ausgeschlossen bleiben, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Daneben kann ein nicht verheirateter Vater nach den Neuregelungen auch beantragen, dass ihm die alleinige Sorge für das gemeinsame Kind übertragen werden soll, wenn er dafür Gründe im Kindeswohlinteresse vorträgt. Voraussetzung dafür ist, dass eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass die Übertragung auf den Vater dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Die komplette Synopse steht unter dem folgenden Link zum kostenlosen
Download zur Verfügung.

Download Synopse zum Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (PDF, 124 KB)

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.05.2013 14:49

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