Otto Schmidt Verlag

Heft 1 / 2014

In der aktuellen Ausgabe des FamRB (Heft 1, Erscheinungstermin: 1. Januar 2014) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Eheliches Güter- und Vermögensrecht

  • BGH v. 16.10.2013 - XII ZB 277/12 / Kogel, Walter, Lottogewinn im Zugewinnausgleich, FamRB 2014, 1-2
  • OLG Frankfurt v. 6.3.2013 - 6 UF 50/11 / Herr, Thomas, Gesamtschulden im Zugewinnausgleich, FamRB 2014, 2-3

Unterhaltsrecht

  • BGH v. 2.10.2013 - XII ZB 249/12 / Thormeyer, Nils, Geltendmachung von Betreuungsunterhaltsansprüchen nach § 1615 BGB für die Vergangenheit, FamRB 2014, 3-4
  • OLG Hamm v. 29.5.2013 - II-2 WF 98/13 / Liceni-Kierstein, Dagny, Bemessung des Unterhaltsbedarfs des im Haushalt der Großmutter lebenden volljährigen Kindes, FamRB 2014, 4-5

Versorgungsausgleich

  • BGH v. 16.10.2013 - XII ZB 176/12 / Wagner, Andreas, Billigkeitsprüfung beim nachträglich durchgeführten Versorgungsausgleich mit Auslandsbezug, FamRB 2014, 5

Kindschaftssachen

  • BGH v. 9.10.2013 - XII ZB 667/12 / Menne, Martin, Keine Abrechnung des Verfahrensbeistands nach konkretem Zeitaufwand, FamRB 2014, 6-7
  • OLG Karlsruhe v. 18.2.2013 - 18 UF 13/11 / Schmid, Jürgen, Keine Umgangseinschränkung bei Verbleiben eines bloßen sexuellen Missbrauchsverdachts, FamRB 2014, 7-8

Verfahrensrecht

  • BGH v. 12.9.2013 - VII ZB 51/12 / Giers, Michael, Pfändung verschleierten Arbeitseinkommens, FamRB 2014, 8
  • BGH v. 4.9.2013 - XII ZB 87/12 / Kemper, Rainer, Beschwerdeantrag in Ehe- und Familienstreitsachen; Beschwer durch Missachtung des Verbundsprinzips, FamRB 2014, 8-10
  • BGH v. 24.7.2013 - XII ZB 40/13 / Ahn-Roth, Wera, Notwendigkeit des rechtlichen Gehörs vor Verwerfungsentscheidung wegen Fristsäumnis, FamRB 2014, 10-11
  • BGH v. 4.7.2013 - V ZB 197/12 / Streicher, Martin, Verletzung ausländischen Rechts – Irrevisibilität des ausländischen materiellen Rechts, FamRB 2014, 11-12
  • BGH v. 8.5.2013 - XII ZB 198/12 / Abramenko, Andrik, Beschwer durch Verpflichtung zur Abgabe einer Willenserklärung, FamRB 2014, 12-13

Steuerrecht

  • BFH v. 8.8.2013 - VI R 76/12 / Schwarz, Hansjürgen, Kindergeld für das Kind der Partnerin einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, FamRB 2014, 13

Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft

  • BGH v. 30.10.2013 - XII ZB 317/13 / Locher, Matthias, Erteilung einer Verfahrensvollmacht, FamRB 2014, 14-15

Erbrecht

  • BGH v. 8.10.2013 - XI ZR 401/12 / Sarres, Ernst, Erbnachweis gegenüber Sparkassen, FamRB 2014, 15

Sonstiges

  • BGH v. 12.6.2013 - XII ZR 143/11 / Abramenko, Andrik, Überlassung der Wohnung an Ehepartner, FamRB 2014, 15-16

Aktuelle Praxisfragen

  • Nickel, Michael, Änderungen des Beratungshilferechts zum 1.1.2014, FamRB 2014, 17-25
    Neben z.T. erheblichen Änderungen im Bereich der Prozess-/Verfahrenskostenhilfe sind zum 1.1.2014 auch im Bereich der Beratungshilfe umfangreiche Änderungen in Kraft getreten (Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts v. 31.8.2013, BGBl. I 2013, 3533). Im Anschluss an den Beitrag Nickel/Götsche, FamRB 2013, 403 werden diese Änderungen, die insbesondere für den im Familienrecht beratend tätigen Rechtsanwalt von großer Bedeutung sind, nachstehend näher dargestellt und beleuchtet.
  • Korn-Bergmann, Marita / Purschke, Andreas, Gutachter – “Heimliche Richter“ im Kindschaftsverfahren?, Lösungsansätze und anwaltliche Handlungsoptionen, FamRB 2014, 25-29
    “Gerade hier, wo der innerste Lebensbereich des Einzelnen betroffen ist, ist der Gesetzgeber jedoch in besonderem Maße aufgerufen, eine moderne und allgemein verständliche Verfahrensordnung zu schaffen, in der materielles Recht schnell und effektiv durchgesetzt werden kann, aber zugleich die Rechte des Einzelnen, insbesondere der Anspruch auf rechtliches Gehör garantiert sind“ (so die Begründung des Gesetzentwurfs zum FFG-Reformgesetz BT-Drucks. 16/6308, 1). Die Reformziele aus dem Jahr 2009 wurden leider nach Auffassung vieler Betroffener und auch vieler im Familienrecht tätiger Anwälte noch nicht erreicht. Stattdessen gestalten sich Kindschaftsverfahren – insbesondere bei Einholung von Gutachten – intransparent und den rechtsstaatlichen Anforderungen nicht mehr genügend. Beschleunigung bleibt oft nur ein Gesetzesmotiv. Die Autoren haben sich interprofessionell mit der Rolle des Gutachters im Kindschaftsverfahren auseinandergesetzt, insbesondere mit der Frage, wie einvernehmliche Einigungswege bei gleichzeitiger Wahrung rechtstaatlicher Prinzipien im Kindschaftsverfahren gefördert werden können. Offenkundig werden die Probleme aber nicht nur zunehmend in der Öffentlichkeit und auf der fachlichen Ebene, sondern auch von den Politikern wahrgenommen. So wurde ausdrücklich in dem zwischen SPD und CDU/CSU ausgehandelten Koalitionsvertrag folgende Aufgabenstellung aufgenommen: “Wir wollen außerdem die Neutralität gerichtlich beigezogener Sachverständiger gewährleisten und in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden die Qualität von Gutachten insbesondere im familiengerichtlichen Bereich verbessern“ (Sonderausgabe Vorwärts, S. 79).Nachdem im ersten Teil der Aufsatzreihe (FamRB 2013, 302) Grundlagen und bestehende Rechtsunsicherheiten bei der Erstellung von Gutachten dargestellt, im zweiten Teil (FamRB 2013, 338) Anforderungen an die Qualifizierung der Sachverständigen und die Qualität von Gutachten diskutiert wurden, beschäftigt sich der dritte Teil mit konkreten Lösungsansätzen und anwaltlichen Handlungsoptionen.
  • Breuer, Kai, Übernationale Rechtsgrundlagen für die Anerkennung und Vollstreckbarkeit von Unterhaltstiteln, FamRB 2014, 30-36
    Rausch hatte in FamRBint 2005, 79 aufgelistet und dargestellt, welche zwischenstaatlichen Rechtsgrundlagen seinerzeit das Anerkennungsregime im internationalen Unterhaltsrecht gebildet hatten. Seit Erscheinen des Beitrags hat sich gerade dieser Bereich durch viel Bewegung und Innovation hervorgetan. Die rasante Entwicklung hat durchaus zunächst auch mehr Unübersichtlichkeit mit sich gebracht, weil nicht nur neue Rechtsgrundlagen hinzugekommen sind, sondern auch verdrängte oder ersetzte ältere Regelungen gerade im Anerkennungsrecht u.U. noch für Alttitel Bedeutung haben und Beachtung fordern können, letzteres allerdings mit stark abnehmender Bedeutung. Alles in allem haben die Neuerungen jedoch die Voraussetzungen für eine unkompliziertere und in Bezug auf viele Länder einheitliche und rechtlich gesicherte Rechtshandhabung – in erster Linie zugunsten der Beteiligten, aber auch für die Rechtsanwender – geschaffen. Zwar nicht Vorreiter, wohl aber Zugpferd bei der Umsetzung des Trends im EU-Unionsrecht, das Anerkennungsrecht insb. durch Verzicht auf eine Vollstreckbarerklärung des ausländischen Titels zu entkomplizieren, ist die EuUntVO 2008; abgesichert wurde dort dieser Schritt durch Ausweitung von deren eigenen Regelungen ins Erkenntnisverfahren an die Stelle der autonomen lex fori und Einbindung eines einheitlichen Kollisionsrechts für insoweit beteiligte Mitgliedsstaaten.Das Nachfolgende soll nur eine Übersicht sein zum aktuellen Rechtsstand bei der Anerkennung ausländischer Unterhaltstitel im EU-Unionsrecht und im übrigen Staatsvertragsrecht, dem Verhältnis dieser Rechtsgrundlagen zueinander und gegenüber dem autonomen deutschen Recht, das alles mit Fundstellen-Nachweisen und kursorischen Hinweisen zum Inhaltlichen der Regelungen, mehr aber auch nicht.
  • Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse: Ländergruppeneinteilung ab 1.1.2014, FamRB 2014, 37-39
  • Niepmann, Birgit, DFGT-Unterhaltskommission: Mindestbedarf und Selbstbehalt 2014, FamRB 2014, 39
  • Schulze, Ulrich W., Buchtipp: Nagel/Gottwald, Internationales Zivilprozessrecht, FamRB 2014, 39-40

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 20.12.2013 10:21