Otto Schmidt Verlag

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts

Der Gesetzentwurf (BT-Drucks. 18/5918) sieht vor, die rechtlichen Grundlagen in Hinblick auf den Mindestunterhalt, das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger und verschiedene Regelungen im Auslandsunterhaltsgesetz zu überarbeiten.

Um die Anbindung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder an den
steuerlichen Freibetrag zu beenden, gleichwohl aber die sachlich gerechtfertigt
bleibende Anbindung an das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum
der Kinder aufrechtzuerhalten, ist eine Änderung in § 1612a
Absatz 1 BGB erforderlich. Für die Höhe des Mindestunterhalts ist auf eine
vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu erlassende
Rechtsverordnung, ausgehend vom jeweils letzten Existenzminimumbericht
der Bundesregierung, zu verweisen.

Das vereinfachte Unterhaltsverfahren soll grundsätzlich erhalten bleiben.
Die Verfahrensrechte der Beteiligten sind neu zu bestimmen und das Verfahren
ist effizienter sowie anwenderfreundlicher zu gestalten. Es sollen daher insbesondere die Regelungen im FamFG
– zum Anwendungsbereich des vereinfachten Verfahrens,
– zu den Einwendungen des Antragsgegners,
– zum Übergang in das streitige Verfahren und
– zum Formularzwang
geändert werden.
Die Kindesunterhalt-Formularverordnung und das Gesetz über Gerichtskosten
in Familiensachen sollen dementsprechend angepasst werden.

Im AUG werden vorwiegend technische Anpassungen vorgenommen.

Zum Gesetzentwurf kommen Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.09.2015 18:46

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