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Einigung zur Erbschaftsteuer

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 22.9.2016 Einigung in Sachen  Reform der Erbschaftsteuer erzielt. Der Einigungsvorschlag wird nun dem Bundestag zugeleitet. Nachdem dieser ihn umgesetzt hat, befasst sich der Bundesrat mit dem geänderten Gesetz.

Die Vermittler einigten sich bei den bis zuletzt strittigen Kriterien zur Unternehmensbewertung, insbesondere zum Kapitalisierungsfaktor von 13,75 für das vereinfachte Ertragswertverfahren, zum Vorwegabschlag bei Familienunternehmen, zur Optionsverschonung für Verwaltungsvermögen sowie zu den Voraussetzungen für eine Steuerstundung.

Außerdem schlägt der Vermittlungsausschuss Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfungen vor. So soll es keine Wiedereinführung der sog. Cash-Gesellschaften geben; Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Yachten, Kunstwerke sollen grundsätzlich nicht begünstigt werden. Die Empfehlung enthält zudem weitere technische und klarstellende Änderungen an dem ursprünglichen Bundestagsbeschluss, so bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke, etwa von Brauereien.

Das BVerfG hatte Ende 2014 die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30.6.2016 eine Neuregelung zu finden. Am 20.6.2016 einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss, den der Bundestag am 24.6.2016 umsetzte.

Linkhinweis:

Für den Volltext der Beschlussempfehlung zur Reform der Erbschaftsteuer auf der Homepage des Bundesrates klicken Sie bitte hier.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.09.2016 10:05
Quelle: Bundesrat Pressemitteilung vom 22.9.2016

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