Otto Schmidt Verlag

Freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern

Freiheitsbeschränkende Maßnahmen bei Kindern sollen nicht mehr ohne richterlichen Beschluss erlaubt sein.

Sorgeberechtigte können künftig nicht mehr allein über freiheitsbeschränkende Maßnahmen (z.B. Fixierung, Sedierung) ihrer Kinder entscheiden. Die Folgen solcher Maßnahmen können gravierender sein als die einer Unterbringung, die durch das Familiengericht genehmigt werden muss. Durch das „Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalts für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern“ wird dem Rechnung getragen. Es wurde nunmehr vom Bundesrat gebilligt und tritt drei Monate nach Verkündung in Kraft.

Das gesamte Gesetzgebungsverfahren können Sie über das Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestags (DiP) nachverfolgen. Den Link dorthin finden Sie hier.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.10.2016 10:40
Quelle: Bundestag online

zurück zur vorherigen Seite