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Ausweitung des Unterhaltsvorschusses bis zur Volljährigkeit

Das Bundeskabinett hat beschlossen, den Unterhaltsvorschuss auszuweiten. Alleinerziehende sollen ohne Begrenzung der Bezugsdauer und auch für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren Unterhaltsvorschuss erhalten.

Die Bundesregierung sieht die entsprechende Änderung in Art. 23 des am 14.12.2016 vorgelegten „Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften“ vor.

Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, wohl im Frühjahr 2017, wird die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes rückwirkend mit Wirkung zum 1.1.2017 in Kraft treten.

Zum Regierungsentwurf kommen Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.12.2016 17:27

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