Otto Schmidt Verlag

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld

Das Kabinett hat am 8.2.2017 einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Hinterbliebenengeldes beschlossen. Hinterbliebene sollen künftig im Sinne einer Anerkennung ihres seelischen Leids wegen der Tötung eines ihnen besonders nahestehenden Menschen von dem hierfür Verantwortlichen eine Entschädigung verlangen können.

Im Fall der fremdverursachten Tötung sieht der Entwurf für Hinterbliebene, die zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis standen, einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Geld für das zugefügte seelische Leid gegen den für die Tötung Verantwortlichen vor, der sowohl bei der Verschuldens- als auch bei der Gefährdungshaftung gewährt wird (§ 844 Abs. 3 BGB-E).

Das weitere Gesetzgebungsverfahren können Sie über das Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestags (DiP) verfolgen. Den Link dorthin finden Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 30.05.2017 17:16
Quelle: DiP

zurück zur vorherigen Seite