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Ausbau des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende

Ab 1.7.2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben.

Der Bundestag hat am 16.2.2017 in erster Lesung den Entwurf zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses beraten. Dem Entwurf des Bundesfamilienministeriums hatte der Bundesrat bereits am 10.2.2017 zugestimmt.

Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 € brutto monatlich verdient. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Es ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren noch im Frühjahr 2017 abzuschließen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses soll zum 1.7.2017 in Kraft treten.

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung kommen Sie hier.

Das weitere Gesetzgebungsverfahren können Sie über das Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestags (DiP) verfolgen. Den Link dorthin finden Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 30.05.2017 18:38
Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ v. 16.2.2017

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