Otto Schmidt Verlag

Ratifizierung der Istanbul-Konvention

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (sog. Istanbul-Konvention) vorgelegt.

Der Europarat hatte am 11.5.2011 das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt beschlossen. Mit dem Übereinkommen werden auf europäischer Ebene einheitliche Schutzstandards in den Bereichen Prävention, des Opferschutzes, der Strafverfolgung und einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit geschaffen, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern und zu eliminieren.

Durch das Gesetz sollen die erforderlichen Voraussetzungen für die Ratifikation geschaffen werden. Der Gesetzentwurf (BT-Drucks. 18/12037) sieht die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem am 11.5.2011 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen vor. Sie ist nach Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG die Voraussetzung für eine völkerrechtliche Ratifikation durch die Bundesrepublik Deutschland, weil sich das Übereinkommen auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung bezieht.

Das weitere Gesetzgebungsverfahren können Sie über das Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestags (DiP) verfolgen. Den Link dorthin finden Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 27.04.2017 17:53
Quelle: BT-Drucks. 18/12037

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