Otto Schmidt Verlag

Forschungsbericht über die Evaluierung der FGG-Reform übergeben

Am 2.2.2018 wurde der Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben Evaluierung der FGG-Reform im BMJV übergeben. Mit dem Forschungsvorhaben wurde die am 1.9.2009 in Kraft getretene FGG-Reform evaluiert.

Ob die vom Gesetzgeber mit der Reform verfolgten Ziele nach einer mehrjährigen Praxisphase tatsächlich erreicht worden sind, ist in einer zwei Jahre dauernden rechtstatsächlichen Studie untersucht worden. Im Mittelpunkt der Forschung stand das mit der Reform neu geschaffene FamFG, das das veraltete und lückenhafte Verfahrensrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit (das ehemalige FGG) und das reformbedürftige Familienverfahrensrecht ersetzt hat.

In dem jetzt nunmehr vorliegenden Abschlussbericht wird dokumentiert, dass die Ziele, die der Gesetzgeber mit einer der größten und umfangreichsten verfahrensrechtlichen Reformen der letzten Jahrzehnte im Bundesrecht verfolgt hat, erreicht wurden. Insbesondere sind dies:

  • der Ausbau des lückenhaften FGG zu einer zusammenhängenden Verfahrensordnung,
  • die weitergehende rechtsstaatliche Ausgestaltung des Verfahrens,
  • die bessere Koordinierung mit anderen Verfahrensordnungen,
  • ein anwenderfreundlicher Gesetzesaufbau sowie eine moderne Gesetzessprache und
  • die Stärkung konfliktvermeidender und konfliktlösender Elemente im familiengerichtlichen Verfahren.

Grundlage der Untersuchung ist eine umfangreiche Praxisbefragung in der Justiz und bei anderen FamFG-Praktikern, u.a. Rechtsanwälten, Notaren, Verfahrensbeiständen und Mitarbeitern der Jugendämter. Die Evaluation wurde von der InterVal GmbH Berlin in Kooperation mit einem interdisziplinären Team durchgeführt. Das Vorhaben wurde durch einen vom BMJV berufenen Beirat unterstützt, dem u.a. Wissenschaftler, Vertreter der Verbände und der Landesjustizverwaltungen sowie des BGH angehört haben.

Linkhinweis:

Für die auf den Webseiten des BMJV veröffentlichte Kurzfassung des Schlussberichts klicken Sie bitte hier.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.02.2018 11:39
Quelle: BMJV PM vom 2.2.2018

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