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Familiennachzugsneuregelungsgesetz verabschiedet

Das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ist im BGBl verkündet worden.

Das Gesetz sieht vor, den derzeit ausgesetzten Nachzug ausländischer Mitglieder der Kernfamilie - Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und ledige minderjährige Kinder - zu subsidiär, also eingeschränkt Schutzberechtigten ab Anfang August dieses Jahres für 1.000 Personen pro Monat zu gewähren. In dem Gesetz wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen ab August Angehörige der Kernfamilie zu subsidiär Schutzberechtigten nach Deutschland nachziehen können.

Dabei soll neben der individuellen Lebenssituation des in der Bundesrepublik lebenden Schutzberechtigten auch die Situation seiner im Ausland befindlichen Angehörigen berücksichtigt werden. Die Auslandsvertretungen sollen die auslandsbezogenen und die Ausländerbehörden die inlandsbezogenen Aspekte prüfen. Anhand der von ihnen beigebrachten Informationen trifft das Bundesverwaltungsamt laut Vorlage "eine intern rechtlich verbindliche Entscheidung, welche Familienangehörigen zu den monatlich bis zu 1.000 Nachzugsberechtigten gehören".

In der Ausschussfassung war auf Grundlage des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen (19/2438, 19/2702) eine Regelung zum Ausschluss des Familiennachzugs zu Gefährdern aufgenommen worden (19/2740).

Der Gesetzentwurf hatte unter den Sachverständigen im Rahmen der Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat sowie den Fraktionen und auch einzelnen Abgeordneten in den Beratungen des Bundestages zu starken Kontroversen geführt.

Die Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie auf der Seite des Dokumentations- und Informationssystems des Deutschen Bundestags (hier).



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 25.06.2018 11:44
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 397, DiP

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