Otto Schmidt Verlag

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass der Standesbeamte neben den bereits vorgesehenen Varianten (weiblich/männlich) die Angabe "divers" eintragen kann.

Bei der Geburt eines Kindes ist auch dessen Geschlecht im Geburtenregister zu beurkunden. Bei Kindern, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet wurden, konnte die Geburt ohne eine Geschlechtsangabe eingetragen werden. Nach der Entscheidung des BVerfG vom 10.10.2017 genügt diese Regelung allerdings nicht dem GG. Auch für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung müsse das Gesetz einen "positiven Geschlechtseintrag" ermöglichen.

Das BVerfG hat dem Gesetzgeber aufgegeben, die Vorgaben der Entscheidung bis Ende dieses Jahres umzusetzen. Deshalb war es notwendig, das Gesetz auf einschlägige Regelungen zu beschränken und es nicht mit einer Reform des Transsexuellenrechts zu verknüpfen. 

Das Gesetzgebungsverfahren können Sie hier verfolgen.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.08.2018 17:01
Quelle: Bundesregierung aktuell

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