Otto Schmidt Verlag

Aktueller Gesetzgebungsstand im Familienrecht

Die 19. Legislaturperiode hat auch im Familienrecht an Fahrt aufgenommen. Hier finden Sie die aktuellen Gesetzgebungsvorhaben.

Ehe für alle


Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu konzeptionellen Angleichungen im Familienrecht vorgelegt, die durch die gesetzliche Neuregelung der gleichgeschlechtlichen Ehe notwendig geworden sind. Die gesetzlichen Neuregelungen bedürfen konzeptioneller Angleichungen im Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht sowie im internationalen Privatrecht. Ferner sind weitere personenstandsrechtliche Regelungen erforderlich. Ziel des Gesetzentwurf ist es, die einheitliche Umsetzung der Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen zu gewährleisten, Unklarheiten zu beseitigen und nicht mehr erforderliche Regelungen aufzuheben.

Die Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie auf der Seite des Dokumentations- und Informationssystems des Deutschen Bundestags (hier).

Die Änderungen im Personenstandsgesetz bedingen auch eine Änderung der Personenstandsverordnung, deren Vorschriften darauf  ausgerichtet  sind,  dass  eine  Ehe  nur  von  zwei  Personen verschiedenen  Geschlechts  eingegangen  werden  kann  und  Personen  gleichen  Geschlechts  eine  Lebenspartnerschaft  begründen  können. Durch die Erste Verordnung zur Änderung der PStV werden die dortigen Regelungen angepasst. Dies betrifft  neben  redaktionellen  Klarstellungen  vor  allem  Änderungen  des  Beurkundungsverfahrens  sowie  der  Regelungen  zum behördlichen Datenaustauschverfahren  der Standesämter. Darüber hinaus enthält der Entwurf eine Änderung bei der Regelung zur Abgrenzung von Tot- und Fehlgeburten und zur Digitalisierung der Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen.

Die Dokumente finden Sie auf der Seite des Bundesrats (hier).

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ihrerseits einen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vorgelegt. Dieser Entwurf sieht bei den Anpassungen der personenstandsrechtlichen Vorschriften auch eine Gleichstellung im Hinblick auf die sog. "Co-Mutterschaft" vor.

Die Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie auf der Seite des Dokumentations- und Informationssystems des Deutschen Bundestags (hier).

Inter- und Transsexuellenrecht


Der Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben sieht vor, dass der Standesbeamte neben den bereits vorgesehenen Varianten (weiblich/männlich) die Angabe "divers" eintragen kann. Bei der Geburt eines Kindes ist auch dessen Geschlecht im Geburtenregister zu beurkunden. Bei Kindern, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet wurden, konnte die Geburt ohne eine Geschlechtsangabe eingetragen werden. Nach der Entscheidung des BVerfG vom 10.10.2017 genügt diese Regelung allerdings nicht dem GG. Auch für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung müsse das Gesetz einen "positiven Geschlechtseintrag" ermöglichen. Das BVerfG hat dem Gesetzgeber aufgegeben, die Vorgaben der Entscheidung bis Ende dieses Jahres umzusetzen. Deshalb war es notwendig, das Gesetz auf einschlägige Regelungen zu beschränken und es nicht mit einer Reform des Transsexuellenrechts zu verknüpfen.

Die Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie auf der Seite des Dokumentations- und Informationssystems des Deutschen Bundestags (hier).

Familienentlastungsgesetz


Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weitere steuerlicher Regelungen soll eine entsprechende Vereinbarung des Koalitionsvertrags umsetzen. Um Familien zu stärken und zu entlasten, soll das Kindergeld pro Kind ab 1.7.2019 um 10 € pro Monat erhöht werden. Zudem soll der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend steigen. Zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums der steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger und zum Ausgleich der kalten Progression sollen außerdem der Grundfreibetrag angehoben und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2019 und 2020 nach rechts verschoben werden.

Die Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie auf der Seite des Dokumentations- und Informationssystems des Deutschen Bundestags (hier).

Rentenversicherung


Der Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz) sieht neben einer Stabilisierung des Rentenniveaus und des Rentenversicherungsbeitrags bis zum Jahr 2025 vor, dass Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder besser anerkannt werden sollen. Hierfür wird nun ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr angerechnet und damit eine Gleichstellung mit Eltern von Kindern, die ab 1992 geboren wurden, erreicht werden. Das Gesetz soll zum 1.1.2019 in Kraft treten.

Die Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie auf der Seite des Dokumentations- und Informationssystems des Deutschen Bundestags (hier).

Internationales Familienrecht


Der Gesetzentwurf zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts enthält  die  zur  Durchführung der  EuEheGüVO  und  der  EuPartGüVO erforderlichen Bestimmungen. Es handelt sich hierbei um Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen,  um  dem Verordnungsrecht  zur  Wirksamkeit  zu  verhelfen.  Hinsichtlich  der Anerkennung  und  Vollstreckung  von  Entscheidungen  folgt  der  Gesetzentwurf  dabei  der Grundkonzeption  des Auslandsunterhaltsgesetzes  vom  23.5.2011  (BGBl.  I  S. 898), das  zuletzt  durch  Artikel  5  des  Gesetzes  vom  20.11.2015  (BGBl.  I  S. 2018) geändert  worden  ist  (AUG), und des  Internationalen  Erbrechtsverfahrensgesetzes  vom  29.6.2015 (BGBl. I S. 1042 – IntErbRVG) als den beiden jüngsten Durchführungsgesetzen im  Bereich  der  justiziellen  Zusammenarbeit  in  Zivilsachen,  soweit  dort  noch  ein  Vollstreckbarerklärungsverfahren erforderlich ist. Darüber  hinaus  klärt  der  Gesetzentwurf  im  Internationalen  Privatrecht  insbesondere,  in welchem Umfang ein Rückgriff auf das nationale Recht möglich  bleibt. Ferner ordnet der Entwurf  an,  dass  auf  Scheidungen,  die  nicht  in  den  sachlichen  Anwendungsbereich  der Rom  III-VO fallen,  deren  Kollisionsnormen  mit  den  nötigen  Anpassungen  entsprechende Anwendung finden.

Die Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie auf der Seite des Dokumentations- und Informationssystems des Deutschen Bundestags (hier).

Im Gesetzentwurf zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern ist eine Modernisierung des Internationalen Adoptionsrechts vorgesehen. Der Entwurf beinhaltet zum Einen die zur Umsetzung der EU-Apostillen-Verordnung erforderlichen Durchführungsbestimmungen, zum Anderen Regelungen zur Vereinfachung der im Adoptionsvermittlungsgesetz vorgesehenen wenig effizienten Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Bundesamt für Justiz (BfJ) und den anderen Stellen bei der Organisation von Auslandsadoptionen. Nach dem Europäischen Übereinkommen vom 27.11.2008 über die Adoption von Kindern arbeiten die Vertragsstaaten zusammen, um bei einer Adoption mit Auslandbezug die erforderlichen Ermittlungen der mit einem Adoptionsgesuch befassten Behörde zeitnah und bestmöglich zu unterstützen. Dazu soll eine nationale Behörde bestimmt werden. Zur Modernisierung des Rechts der Auslandsadoption sieht der Entwurf daher die Umsetzung des Europäischen Adoptionsübereinkommens durch die Bestimmung des BfJ als nationaler  Behörde  nach  Artikel 15  Absatz 2 des Europäischen  Adoptionsübereinkommens vor. Weiter werden durch eine Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes  die  Verantwortlichkeiten  für  die  Organisation  der  Auslandsadoption  bei  dem  BfJ konzentriert.

Die Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie auf der Seite des Dokumentations- und Informationssystems des Deutschen Bundestags (hier).

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.11.2018 16:14

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