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Bundestag verabschiedet Familienentlastungsgesetz

Der Bundestag hat am 8.11.2018 das Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz - FamEntlastG) verabschiedet. Darin sollen Familienleistungen bei der Bemessung der Einkommensteuer angemessen berücksichtigt werden.

Das Familienentlastungsgesetz führt zu einer Anhebung des Grundfreibetrags, der Kinderfreibeträge und des Kindergelds sowie zu einer Rechtsverschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs zum Ausgleich der kalten Progression.

Da der Gesetzentwurf ohne Änderungen angenommen wurde, finden Sie den Wortlaut hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.11.2018 09:52
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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