Otto Schmidt Verlag

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit im Bundes- sowie in den Jugendfreiwilligendiensten

Durch entsprechende Änderungen des BFDG und des JFDG sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Menschen unter 27 Jahren den Jugendfreiwilligendienst oder den Bundesfreiwilligendienst auch in Teilzeit absolvieren können.

Voraussetzung ist, dass einerseits ein berechtigtes Interesse der Freiwilligen an einer Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit vorliegt und andererseits im Bundesfreiwilligendienst das Einverständnis von Einsatzstelle und den Freiwilligen beziehungsweise in einem Jugendfreiwilligendienst das Einverständnis von Einsatzstelle, Träger und den Freiwilligen besteht. Ein Rechtsanspruch auf eine Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit wird durch die Neuregelung nicht geschaffen. Die Voraussetzungen zur Ableistung eines Teilzeitfreiwilligendienstes orientieren sich an denjenigen einer Teilzeitberufsausbildung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes. Ein berechtigtes Interesse ist z.B. dann gegeben, wenn Freiwillige ein Kind oder eine nahestehende pflegebedürftige Person zu betreuen haben oder andere, vergleichbar schwerwiegende Gründe vorliegen.

Zum Vorgang im DIP kommen Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.02.2019 13:07
Quelle: BT-Drucks. 19/7839

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