Otto Schmidt Verlag

Entwurf eines Angehörigen-Entlastungsgesetzes

Das Bundeskabinett hat am 14.8.2019 das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) auf den Weg gebracht.

Derzeit erhalten fast 400.000 alte Menschen finanzielle Hilfe vom Staat, um den Pflegedienst oder den Aufenthalt im Pflegeheim bezahlen zu können. Wenn Eltern die Kosten für ihre Pflege im Alter nicht allein aufbringen können, werden häufig die erwachsenen Kinder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Das Kabinett hat nun einen Gesetzentwurf beschlossen, der vorsieht, Angehörige erst heranzuziehen, wenn ihr Brutto-Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt. Für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt die Einkommensgrenze von 100.000 Euro bereits.

Von der Neuregelung sollen alle Kinder und Eltern bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro profitieren, die gegenüber Sozialleistungsbeziehern unterhaltspflichtig sind. So sollen künftig auch Familien profitieren, die sich um ein Kind mit Behinderung kümmern. Damit geht der Gesetzentwurf über die Vereinbarung im Koalitionsvertrag hinaus.

Im gleichen Umfang sollen außerdem Menschen von Zuzahlungen befreit werden, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf eine sog. Eingliederungshilfe haben – etwa auf finanzielle Hilfe für den Umbau einer barrierefreien Wohnung oder auf einen Gebärdensprachdolmetscher.

Für Menschen mit Behinderungen enthält der Gesetzentwurf darüber hinaus weitere wichtige Verbesserungen. Geplant ist etwa ein Budget für Ausbildung. Damit sollen behinderte Menschen unterstützt werden, die eine reguläre Berufsausbildung antreten. Bisher wird nur die berufliche Bildung in einer Werkstatt für behinderte Menschen gefördert – allerdings ohne die Möglichkeit, dort einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben.

Zudem soll die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung entfristet und finanziell aufgestockt werden. Sie bietet Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen Hilfe und Beratung zu Fragen von Rehabilitation und Teilhabe – unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern.

Zum Regierungsentwurf kommen Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.08.2019 13:14
Quelle: BReg online

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