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Unternehmensbewertung im Zugewinn - Typische Fehler und ihre Konsequenzen (Ballhorn/König, FamRB 2019, 368)

Bei familienrechtlichen Bewertungsanlässen sind in der Praxis regelmäßig Wertermittlungen zu beobachten, die auf unsachgerechten Annahmen beruhen und/oder offensichtliche methodische Fehler aufweisen. Während dieser Umstand bei Parteigutachten nicht unbedingt verwundern mag, ist es deutlich kritischer zu sehen, dass auch Gerichtsgutachten regelmäßig fehlerbehaftet sind. Die verhältnismäßig hohe Fehlerquote bei Unternehmensbewertungen im Familienrecht gilt auch losgelöst von der zugrunde liegenden Bewertungsmethode. Der Beitrag beruht auf der Analyse einer Vielzahl von Partei- und Gerichtsgutachten und stellt offensichtliche Bewertungsfehler dar, die teilweise auch häufiger aufzufinden sind.

1. Einleitung

2. Fehler bei der Ermittlung der zu kapitalisierenden Ergebnisse

a) Ungesehener Rückgriff auf Vergangenheitswerte zur Schätzung der zukünftigen Ergebnisse

b) Falsche Berücksichtigung des Unternehmerlohns

3. Fehler bei der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes

a) Pauschaler Ansatz eines Kapitalisierungszinssatzes für KMU

b) Falsche Ermittlung des risikofreien Zinssatzes (Basiszinssatz)

c) Mangelnde oder falsche Ermittlung des Risikozuschlags

d) Inkonsistente Berücksichtigung persönlicher Steuern

4. Sonstige Fehler

a) Fehler bei der Ermittlung der latenten Steuern

b) Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens nach BewG

c) Missachtung des Stichtagsprinzips

d) Falsche Anwendung der Methodenstetigkeit

e) Falsche Berücksichtigung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens

5. Fazit


1. Einleitung
Die Verfasser dieses Beitrages haben schon mehrfach belegt, dass die Anwendung der „modifizierten Ertragswertmethode des BGH“ kritisch zu sehen ist. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich dabei weder um ein klar definiertes noch um ein eigenständiges Bewertungsverfahren handelt und dieses Verfahren – mangels Standardisierung und konkreten Vorgaben – den Gutachtern eine „Narrenfreiheit“ bei der Wertableitung bietet. Sofern jedoch (irgend-)eine Ertragswertmethode angewandt wird, sind zwingend gewisse Grundsätze und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge zu beachten. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine „modifizierte“ Ertragswertmethode, ein Ertragswertverfahren nach den Grundsätzen des IDW oder sonst ein Ertragswertverfahren handelt.

Ausgehend von häufigen Bewertungsfehlern zeigen die Verfasser deren Konsequenzen auf und helfen, sie zukünftig zu erkennen und zu vermeiden.

2. Fehler bei der Ermittlung der zu kapitalisierenden Ergebnisse

a) Ungesehener Rückgriff auf Vergangenheitswerte zur Schätzung der zukünftigen Ergebnisse
Bewertungsfehler: Für die Ermittlung des zukünftigen Ergebnisses wird auf die in der Vergangenheit erzielten Gewinne abgestellt.

Erklärung: Der Ertragswert ergibt sich auf Basis der zukünftigen Einnahmen, die die Anteilseigner aus dem Unternehmen entziehen können. Diese hängen insbesondere von der Fähigkeit des Unternehmens ab, finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften. Eine Unternehmensbewertung erfordert daher stets die Prognose der Höhe und des zeitlichen Anfalls der entziehbaren künftigen finanziellen Überschüsse des Unternehmens.

Eine ungesehene Übernahme von in der Vergangenheit erzielten Ergebnissen, als Ersatz für die Prognose, führt nur in Ausnahmefällen zu sachgerechten Ergebnissen und mitunter zu erheblichen Fehleinschätzungen, was folgendes Beispiel verdeutlichen soll: ...
 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.09.2019 10:07
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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