Otto Schmidt Verlag

Abschlussbericht "Kinderrechte ins GG"

Kinderrechte sollen ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden, so sieht es der Koalitionsvertrag vor. Die hierzu eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat nun ihre Arbeiten abgeschlossen und ihren Abschlussbericht vorgelegt.

Die Arbeitsgruppe hat sich mit vier möglichen Regelungselementen eines Kindergrundrechts befasst:

  • Grundrechtssubjektivität von Kindern einschließlich eines Entwicklungsgrundrechts
  • Verankerung des Kindeswohlprinzips
  • Beteiligungsrechte des Kindes
  • ergänzendes Staatsziel der Schaffung kindgerechter Lebensbedingungen.


In ihrem Bericht gibt die Arbeitsgruppe der Politik mehrere Varianten an die Hand, mit welchen Formulierungen Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden könnten. Die Arbeitsgruppe spricht sich für Art. 6 GG als Standort für die Kinderrechte aus. Hier sind schon heute das Eltern- und Familiengrundrecht geregelt, mit denen die Kinderrechte in einem engen Zusammenhang stehen.

Der entsprechende Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr vorgelegt werden.

Zum Abschlussbericht der Arbeitsgruppe auf der Homepage des BMJV kommen Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 25.10.2019 14:28
Quelle: Pressemitteilung des BMJV v. 25.10.2019

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