Otto Schmidt Verlag

Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in den folgenden Heften aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.

 

BGH, Urt. v. 22.1.2020 – IV ZR 54/19
Beschränkung des Risikoschutzes auf Altersversorgung trotz unterbliebener Angabe der Teilungsordnung im Beschlusstenor
Hat der Versorgungsträger in seiner Auskunft gegenüber dem Familiengericht von der Möglichkeit der Beschränkung des Risikoschutzes auf die Altersversorgung unter Ausschluss der Todesfallleistung gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Halbs. 2 VersAusglG Gebrauch gemacht, kann diese Auskunft bei der Auslegung des Tenors eines familiengerichtlichen Beschlusses, der keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe enthält, berücksichtigt werden.


BGH, Beschl. v. 15.1.2020 – XII ZB 438/19
Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung
Eine persönliche Anhörung des Betroffenen ist auch im Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung generell unverzichtbar, wenn sich das Gericht zur Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens entschließt und dieses Gutachten als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen will (im Anschluss an BGH v. 18.10.2017 – XII ZB 198/16, FamRZ 2018, 124).


BGH, Beschl. v. 15.1.2020 – VII ZB 5/19
Berücksichtigung von Alg II-Leistungen bei Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen
Arbeitslosengeld II-Leistungen, die der Schuldner erhält, sind bei einer erweiterten Pfändung (§ 850d ZPO) von Arbeitseinkommen unbeschadet des sich aus § 42 Abs. 4 Satz 1 SGB II ergebenden Pfändungsschutzes im Sinne einer Minderung des Pfändungsfreibetrags gemäß § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO zu berücksichtigen, sofern und soweit bei einer derartigen Berücksichtigung das sozialhilferechtliche Existenzminimum des Schuldners gesichert bleibt.


BGH, Beschl. v. 8.1.2020 – XII ZB 410/19
Beschwerdebefugnis naher Angehöriger nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG
Für die Beschwerdebefugnis naher Angehöriger nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG ist maßgeblich, ob das Rechtsmittel dem objektiven Interesse des Betroffenen dient. Dabei ist ausreichend, dass der Rechtsmittelführer Interessen des Betroffenen zumindest mitverfolgt.


BGH, Beschl. v. 18.12.2019 – XII ZB 445/18
Keine Beschwerdebefugnis der Pflegeeltern gegen Ergänzungspflegerauswahl
Pflegeeltern sind gegen eine Entscheidung des Familiengerichts über die Auswahl des Ergänzungspflegers nicht beschwerdebefugt (Fortführung von BGH v. 25.8.1999 – XII ZB 109/98, FamRZ 2000, 219 und BGH v. 11.9.2003 – XII ZB 30/01, FamRZ 2004, 102; im Anschluss an BGH v. 6.2013 – XII ZB 31/13, FamRZ 2013, 1380 = FamRB 2013, 317 und BGH v. 2.2.2011 – XII ZB 241/09, FamRZ 2011, 552 = FamRB 2011, 109).


BGH, Beschl. v. 11.12.2019 – XII ZB 258/19
Betreuervergütung: Vergleichbarkeit mit Hochschulausbildung
Ein Betreuer, der berufsbegleitend den „Angestelltenlehrgang II“ mit einem zeitlichen Gesamtaufwand von rund 1.100 Stunden absolviert hat, kann seiner Vergütung nicht einen Stundensatz nach der höchsten Vergütungsstufe von 44 Euro zugrunde legen, weil seine Ausbildung nicht mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung i.S.v. § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG bzw. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG a.F. vergleichbar ist (im Anschluss an BGH v. 14.10.2015 – XII ZB 186/15, FamRZ 2016, 119 = NJW-RR 2016, 8).
 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 18.02.2020 11:54

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