Die Bundesregierung hat am 30.12.2011 den Entwurf eines Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetzes vorgelegt. (Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.01.2012 17:20)
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Die Durchbrechung der Rechtsausübungssperre im Regressprozess des Scheinvaters gegen den mutmaßlichen Erzeuger des Kindes setzt voraus, dass der Scheinvater zuvor seine Vaterschaft wirksam angefochten hat. Nach Ablauf der dafür gem. § 1600 b BGB geltenden Frist kommt auch die inzidente Feststellung eines anderen Mannes als Vater nicht mehr in Betracht. (Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.02.2012 12:40)