BGH 11.1.2012, XII ZR 194/09
Die Durchbrechung der Rechtsausübungssperre im Regressprozess des Scheinvaters gegen den mutmaßlichen Erzeuger des Kindes setzt voraus, dass der Scheinvater zuvor seine Vaterschaft wirksam angefochten hat. Nach Ablauf der dafür gem. § 1600 b BGB geltenden Frist kommt auch die inzidente Feststellung eines anderen Mannes als Vater nicht mehr in Betracht.
BGH 20.7.2011, XII ZR 149/09
Rückforderungsansprüche von Schwiegereltern nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage können nicht allein mit der Begründung verneint werden, das eigene Kind sei Miteigentümer der mit der schwiegerelterlichen Zuwendung finanzierten Immobilie und bewohne diese seit der Trennung. Auch ein Wertverlust der Immobilie besagt nichts darüber, inwieweit noch eine messbare Vermögensmehrung bei dem Schwiegerkind vorhanden ist.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat die neuen Freibeträge im Recht der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe bekannt gegeben. Es handelt sich dabei um die ab dem 1.1.2012 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind.
Das OLG Stuttgart hat die neuen Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL) bekannt gegeben (Stand: 1.1.2012). Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet.
BGH 26.10.2011, XII ZB 567/10
Zwar ist in Fällen, in denen ein zuvor abgetrenntes Verfahren zum Versorgungsausgleich schon vor dem 1.9.2009 fortgesetzt wurde, weiterhin das frühere materielle Recht und Verfahrensrecht anwendbar ist. Wurde ein vom Scheidungsverbund abgetrenntes und zunächst ausgesetztes Verfahren zum Versorgungsausgleich erst nach Wirksamkeit des die Aussetzung aufhebenden Beschlusses des OLG ab dem 1.9.2009 fortgesetzt, ist auf die selbständige Familiensache allerdings das seit dem 1.9.2009 geltende materielle neue Recht zum Versorgungsausgleich anwendbar.
BGH 9.11.2011, XII ZB 212/11
Ein Unterhaltspflichtiger kann die im Rahmen eines Verfahrens auf Kindesunterhalt bestehende Belegpflicht über sein Einkommen dadurch erfüllen, dass er die in dem vorzulegenden Einkommensbescheid enthaltenen Angaben zum Einkommen seiner Ehefrau schwärzt. Eine von einem Steuerberater durchgeführte Berechnung bei getrennter Veranlagung ist nicht notwendig, weshalb etwaige Honorarkosten bei der Bemessung der Beschwer außer Betracht zu lassen sind.
BGH 2.11.2011, XII ZB 317/11
Zwar ist ein Rechtsanwalt nicht verpflichtet, eine Akte in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Vorlage darauf zu überprüfen, ob eine Frist eingetragen war und deren Ablauf bevorstand. Wird ihm allerdings die Handakte zwecks Wahrung der Beschwerdefrist vorgelegt, muss er stets auch die korrekte Notierung der Begründungsfrist prüfen.
BGH 26.10.2011, XII ZR 162/09
Die sog. sekundäre Darlegungslast bestimmt, dass der Unterhaltsberechtigte die Behauptung, es seien keine ehebedingten Nachteile entstanden, substanziiert bestreiten und seinerseits darlegen muss, welche konkreten ehebedingten Nachteile entstanden sein sollen. Erst wenn das Vorbringen des Unterhaltsberechtigten diesen Anforderungen genügt, müssen die vorgetragenen ehebedingten Nachteile vom Unterhaltspflichtigen widerlegt werden.
BGH 26.10.2011, XII ZB 465/11
Zwar ist für die Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung das Interesse des Rechtsmittelführers maßgebend, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Bei einer Partei, die dazu verurteilt wurde, über die Einkommensverhältnisse eines Dritten Auskunft zu erteilen, der seinerseits zur Auskunftserteilung nicht bereit ist, ist im Rahmen der Beschwer allerdings der Kostenaufwand für eine entsprechende Rechtsverfolgung zu berücksichtigen.
BVerfG 9.11.2011, 1 BvR 1853/11
Die Gestaltung des Elterngelds als steuerfinanzierte Einkommensersatzleistung verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG. Es liegt auch keine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG vor, da die gesetzgeberische Entscheidung, das Elterngeld nach dem bisherigen Erwerbseinkommen zu bemessen, von legitimen Zwecken getragen wird und der Gesetzgeber den ihm im Rahmen der Familienförderung zukommenden weiten Gestaltungsspielraum nicht überschritten hat.
OLG Oldenburg 14.7.2011, 14 UF 49/11
Eine Verlängerung des Unterhaltsanspruchs nach § 1615 Abs. 1 BGB aus Billigkeitsgründen kommt nicht bereits deshalb in Betracht, weil am Wohnort der Mutter keine Ganztagsbetreuung in einer Betreuungseinrichtung zur Verfügung steht. Dies gilt insbesondere dann, wenn in geringer Entfernung günstigere Arbeits- und Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
BGH 9.11.2011, XII ZR 136/09
Dem Scheinvater steht nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung und zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses ein Anspruch gegen die Mutter auf Auskunft über die Person zu, die ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt hat. Voraussetzung ist, dass auf der Grundlage einer besonderen Rechtsbeziehung zwischen den Parteien der eine Teil in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der andere Teil unschwer in der Lage ist, die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.
BGH 26.10.2011, IV ZR 150/10
Der in Art. 12 § 10 Abs. 2 S. 1 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19.8.1969 (NEhelG a.F.) festgeschriebene Ausschluss vor dem 1.7.1949 geborener nichtehelicher Kinder vom Nachlass des Vaters für vor dem 29.5.2009 eingetretene Erbfälle hat weiterhin Bestand. Der EMRK-Rechtsprechung lässt sich vielmehr entnehmen, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet war, die Rechtslage auch für die Zeit vor Verkündung der Entscheidung vom 28.5.2009 zu ändern.
BGH 14.9.2011, XII ZR 168/09
Werden bei einer Auslandszustellung nach dem Haager Zustellungsübereinkommen (HZÜ) die Anforderungen gewahrt und bei der Zustellung nur Formvorschriften des Zustellungsstaates verletzt, wird der Zustellungsmangel nach § 189 ZPO geheilt, wenn das Schriftstück dem Zustellungsempfänger tatsächlich zugegangen ist. Dies gilt vor allem, wenn das autonome Recht des Zustellungsstaates eine Heilung nicht vorsieht.
BGH 7.9.2011, XII ZB 12/11
Das Vorliegen eines erheblichen Interessengegensatzes zwischen Kind und Eltern führt nicht notwendigerweise zur Entziehung der elterlichen Vertretungsbefugnis. Sowohl die bewusste Begrenzung des Eingriffs in das Elternrecht als auch das mit dem Ausschluss der Anfechtbarkeit verfolgte Ziel einer raschen und damit schonenden Konfliktlösung in Kindschaftssachen sprechen für den Verfahrensbeistand als vorrangigen Interessenvertreter des Kindes.
Der Deutsche Bundestag hat am 30.9.2011 einen verbesserten Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren beschlossen. Das neue Gesetz, das noch der Zustimmung des Bundesrats bedarf, sieht eine angemessene Entschädigung vor, wenn gerichtliche Verfahren zu lange dauern.
BGH 17.8.2011, XII ZB 656/10
Wird ein Geburtsname infolge einer späteren Adoption geändert, so tritt er auch als Beiname zum Ehenamen zwingend an die Stelle des früher hinzugefügten Geburtsnamens. Es besteht kein Wahlrecht zwischen dem früheren und dem neuen Geburtsnamen.
EGMR 15.9.2011, Beschwerde-Nr. 17080/07
Es ist die Aufgabe der nationalen Gerichte festzustellen, ob Kontakte zwischen einem biologischen Vater und seinem Kind, das bei seinem rechtlichen Vater lebt, in Interesse des Kindes liegen oder nicht. In Anbetracht der großen Vielfalt möglicherweise betroffener Familienkonstellationen erfordert die gerechte Abwägung der Rechte aller Beteiligten eine Untersuchung der besonderen Umstände des Falls.
BVerfG 19.8.2011, 1 BvL 15/11
Ein Gericht kann die Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Vorschrift nur einholen, wenn es zuvor selbst ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein vom Gesetzgeber gewähltes Mittel bereits dann im verfassungsrechtlichen Sinn geeignet ist, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, wobei die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt. Die sog. "Partnermonate" dienen gerade dem Zweck, eine einseitige Rollenverteilung in der Familie zu verhindern.
BGH 17.8.2011, XII ZB 50/11
Ist für das Beschwerdegericht ohne weiteres zu erkennen, dass die an es adressierte Beschwerdeschrift gem. § 64 FamFG an das AG hätte gerichtet werden müssen, hat es sie an letzteres im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuleiten. Wäre der fristgerechte Eingang der Beschwerdeschrift beim AG bei der gebotenen Weiterleitung zu erwarten gewesen, ist dem Rechtsmittelführer bei unterbliebener Weiterleitung auch bei ordnungsgemäßer Belehrung über die Einlegung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
FG Rheinland-Pfalz 22.6.2011, 2 K 1885/10
Fahrtaufwendungen, die dadurch entstehen, dass Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht haben, können weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden. In Anbetracht der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung seit 1966 ist nichts Unübliches daran zu erkennen aus Zeit- oder Sicherheitsgründen Kinder in die Schule zu fahren.
BVerfG 18.8.2011, 1 BvL 10/11
Das BVerfG hat einen Normenkontrollantrag des LG München zur Frage der Verfassungsgemäßheit der §§ 4, 5 VBVG als unzulässig zurückgewiesen. Das LG wollte prüfen lassen, ob die Regelung der Vergütung von Berufsbetreuern bei nicht mittellosen Betreuten, für die nur die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge angeordnet wurden, mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist.
BFH 7.4.2011, III R 72/07
Bei der Prüfung, ob der Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG überschritten ist, sind Unterhaltsleistungen des verheirateten Kindes an seinen Ehepartner nicht Einkünfte mindernd zu berücksichtigen. Eltern müssen nur ihr eigenes Kind und dessen Kinder unterstützen, nicht aber auch den bedürftigen Ehepartner ihres Kindes.
BVerfG 14.7.2011, 1 BvR 932/10
Die Neuregelung der Kindergeldanrechnung sowie die aus ihr folgende Berechnung nachrangig geschuldeten Ehegattenunterhalts verstoßen nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Der Gesetzgeber hat anlässlich der Unterhaltsrechtsreform beide Elternteile, unabhängig davon, ob sie Bar- oder Betreuungsunterhalt leisten, verpflichtet, den auf sie entfallenden Kindergeldanteil ausschließlich für den Unterhalt des Kindes zu verwenden.
BFH 12.5.2011, VI R 37/10
Aufwendungen für den Schulbesuch eines hochbegabten Kindes können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn der Schulbesuch medizinisch angezeigt ist. Der Nachweis einer Krankheit und der medizinischen Indikation der Behandlung muss nach der neuen BFH-Rechtsprechung nicht mehr zwingend durch ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten bzw. Attest eines öffentlich-rechtlichen Trägers geführt werden.
BGH 29.6.2011, XII ZR 127/09
Beginnen unterhaltsberechtigte Studenten infolge einer Schwangerschaft und der anschließenden Kindesbetreuung eine Ausbildung verzögert, verlieren sie dadurch nicht den Ausbildungsunterhaltsanspruch gegenüber den Eltern. Das gilt jedenfalls insoweit, als sie ihre Ausbildung nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes - gegebenenfalls unter zusätzlicher Berücksichtigung einer angemessenen Übergangszeit - aufnehmen.
BGH 15.6.2011, XII ZR 94/09
Der Gesetzgeber hatte mit der Neuregelung des § 1570 BGB dem unterhaltsberechtigten Elternteil die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer Verlängerung des Betreuungsunterhalts über drei Jahre hinaus auferlegt. Ein Altersphasenmodell, das bei der Frage der Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen allein auf das Kindesalter, abstellt, wird selbst dann den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht, wenn die Altersphasen nur als Regelfall behandelt werden, die Begründung der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils aber nicht auf individuelle Einzelumstände gestützt ist.
BGH 2.2.2011, XII ZR 11/09
Hält ein ehevertraglich vereinbarter Verzicht auf nachehelichen Unterhalt der richterlichen Ausübungskontrolle nicht stand, so muss die anzuordnende Rechtsfolge im Lichte des Unterhaltsrechts und damit auch der zum 1.1.2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsreform und deren Änderungen gesehen werden. Deshalb ist zu berücksichtigen, dass § 1570 BGB nur noch einen auf drei Jahre begrenzten Basisunterhalt vorsieht, der aus kind- und elternbezogenen Gründen verlängert werden kann.
FG Köln 16.6.2011, 10 K 4736/07
Eine Zusammenveranlagung mit der im Koma liegenden Ehefrau kommt nicht in Betracht, wenn der Ehemann bereits mit einer neuen Partnerin zusammenlebt und aus dieser Beziehung ein Kind hervorgegangen ist. Nach dem grundgesetzlichen Gebot der Einehe (Art. 6 GG) können bei einer Person nicht gleichzeitig zwei Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaften vorliegen.
BGH 8.6.2011, XII ZR 17/09
Die Anwendung des § 36 Nr. 1 EGZPO und des darin enthaltenen Zumutbarkeitskriteriums ist auf die Fälle beschränkt, in denen sich der Abänderungsgrund aus dem Unterhaltsrechtsänderungsgesetz vom 21.12.2007 ergibt. Voraussetzung ist demnach, dass die für die Abänderung angeführten Umstände erst durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz erheblich geworden sind.
BGH 15.6.2011, XII ZB 468/10
Die nach § 39 FamFG vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung muss sich auf das statthafte Rechtsmittel oder den statthaften Rechtsbehelf, das für die Entgegennahme zuständige Gericht und dessen vollständige Anschrift, die bei der Einlegung einzuhaltende Form und Frist und einen ggf. bestehenden Anwaltszwang erstrecken.
BGH 25.5.2011, XII ZB 625/10
Wird ein Verein gem. § 1791 a BGB selbst zum Vormund bestellt, kann er gem. § 1836 Abs. 3 BGB keine Vergütung und keinen Aufwendungsersatz verlangen.
FG Münster 18.5.2011, 3 K 375/09 Erb
Bei der schenkweisen Übertragung eines Ferienhauses unter Ehegatten findet die Steuerbefreiung für "Familienheime" nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG keine Anwendung. Für die Gewährung der Steuerbefreiung ist es Voraussetzung, dass der übertragene Grundbesitz den Mittelpunkt des familiären Lebens der Ehegatten bzw. der Familie bildet.
BFH 23.3.2011, II R 33/09
In Fällen, in denen Eheleute zur Regelung der Vermögensauseinandersetzung hinsichtlich ihrer Scheidung vereinbaren, dass sie vorerst Miteigentümer des weiterhin von einem Ehegatten und dem gemeinsamen Kind genutzten Wohnhauses bleiben und in denen der nutzende Ehegatte ein Ankaufsrecht für den Miteigentumsanteil des anderen erhält, ist ein nach der Scheidung aufgrund des Ankaufsrechts erfolgter Erwerb vom früheren Ehegatten nach § 3 Nr. 5 GrEStG steuerfrei. Dies gilt allerdings nicht für den Grundstückserwerb vom Gesamtrechtsnachfolger des geschiedenen Ehegatten.
BVerfG 14.6.2011, 1 BvR 429/11
Verdient ein Elternteil gut und ist zudem privat versichert, können die Kinder auch weiterhin nicht beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichern werden. An der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Frage, ob § 10 Abs. 3 SGB V gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, soweit er Ehen bezüglich des Ausschlusses schlechter behandelt als eheähnliche Lebensgemeinschaften, hat sich durch das am 1.4.2007 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung nichts geändert.
BFH 12.5.2011, VI R 42/10
Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat BFH entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses - bei hinreichender Aussicht auf Erfolg - unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. Bisher hatte die Rechtsprechung Zivilprozesskosten nur ausnahmsweise bei Rechtsstreiten mit existenzieller Bedeutung für den Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
BFH 7.4.2011, III R 77/09
Zwar ist es möglich, dass ein im Ausland geborenes Kind bereits von Geburt an den inländischen (Familien-)Wohnsitz teilt. Kann das Kind den Wohnsitz der Eltern im Inland allerdings aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht nur kurzfristig nicht aufsuchen, kann es dort (zunächst) auch keinen eigenen Wohnsitz begründen.
BGH 29.6.2011, XII ZR 157/09
Im Hinblick auf den am 1.1.2008 in Kraft getretenen § 1578 b Abs. 2 BGB kommt - anders als nach der Vorgängervorschrift des § 1573 Abs. 5 BGB a.F. - u.a. auch eine Befristung des Unterhalts wegen Alters in Betracht. Geschützt wird nicht generell das Vertrauen in den Fortbestand des Unterhalts, sondern vor allem das Vertrauen als Grundlage getroffener Entscheidungen, die nicht oder nicht sogleich rückgängig gemacht werden können.
BVerfG 6.6.2011, 1 BvR 2712/09
§ 2 Abs. 7 BEEG, der die Berechnung des Elterngeldes regelt, verstößt nicht gegen das Verfassungsrecht. Auch wenn aufgrund der verbreiteten familiären Rollenverteilung mehr Frauen als Männer von dem nachteiligen Effekt der Berücksichtigung der über die Bezugszeit des Elterngeldes hinausgehenden Elternzeit betroffen sind, verletzt die Regelung weder Art. 3 Abs. 1 u. 2 GG noch Art. 6 Abs. 1 GG.
BGH 1.6.2011, XII ZR 45/09
Wie bei der Ausgestaltung des Umgangsrechts nach § 1684 BGB ist auch im Rahmen des Betreuungsunterhalts nach § 1570 BGB maßgeblich auf das Kindeswohl abzustellen, hinter dem rein unterhaltsrechtliche Erwägungen zurücktreten müssen. Ist der barunterhaltspflichtige Elternteil bereits im Vorruhestand und der betreuende Elternteil noch erwerbstätig, liegt es nahe, das Umgangsrecht mit einem Kindergartenkind so umzugestalten, dass dadurch der betreuende Elternteil entlastet und ihm eine Erwerbstätigkeit ermöglicht wird.
BGH 18.5.2011, XII ZB 127/08
Wählt der ausgleichspflichtige Ehegatte nach der Scheidung den vorzeitigen Rentenbezug unter Inkaufnahme eines Versorgungsabschlags, so errechnet sich der für den Versorgungsausgleich maßgebliche Ausgleichsbetrag aus der ungekürzten Altersrente, die er ohne Abschlag mit dem Erreichen der Altersgrenze bezogen hätte. Die Bewertung eines in der Ehezeit erworbenen Anrechts richtet sich nach dem Stichtagsprinzip, nach dem grundsätzlich der bei Ehezeitende erreichte Wert entscheidend ist.
Seit dem 18.6.2011 gilt die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Dadurch werden Unterhaltsentscheidungen, die in einem EU-Land ergehen, in einem anderen ohne besonderes Verfahren vollstreckbar.
BAG 9.6.2011, 6 AZR 687/09
Eine Kündigung geht dem Arbeitnehmer regelmäßig auch dann zu, wenn der Arbeitgeber das Kündigungsschreiben dessen Ehepartner übergibt. Dieser ist grds. als Empfangsbote des Arbeitnehmers anzusehen. Das gilt auch, wenn ihm das Schreiben außerhalb der Wohnung übergeben wird. Entscheidend für den Zugang ist nur, ob und wann unter normalen Umständen mit einer Weiterleitung des Schreibens an den Arbeitnehmer zu rechnen ist.
FG Rheinland-Pfalz 23.3.2011, 2 K 1592/10
Unterlassene Angaben zum Bezug von Rentenzahlungen können als Steuerhinterziehung gewertet werden. Insoweit ist es ausreichend, wenn der Steuerpflichtige anhand einer laienhaften Bewertung der Tatsachen erkennt, dass ein Steueranspruch existiert, auf den er einwirken kann, da ansonsten nur die Strafbarkeit von Steuerfachleuten in Betracht käme.
FG Münster 24.3.2011, 8 K 2430/09 GrE
Die Befreiung von Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von der Grunderwerbsteuer soll erstmals für nach dem 13.12.2010 stattfindende Grundstücksübertragungen gelten (§ 23 Abs. 9 GrEStG). Diese steuerliche Benachteiligung von Lebenspartnern gegenüber Ehegatten hält der 8. Senat des FG Münster für verfassungswidrig und hat nun einen Fall dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt.
OLG Frankfurt a.M. 16.5.2011, 19 W 29/11
Vereinbaren die Parteien eines Vertrages zur Durchführung einer Hochzeit, das die Gegenleistung zum Zwecke der Steuerhinterziehung (teilweise) "schwarz" gezahlt wird, ist der gesamte Vertrag nichtig (§§ 134, 138, 139 BGB). Wird eine Hochzeitsfeier vertragswidrig nicht durchgeführt, erstreckt sich der Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung nicht auf den Minderbetrag der Werte der Hochzeitsgeschenke, die dem Gläubiger bei der ersatzweise mit weniger Gästen durchgeführten Hochzeitsfeier zukamen.
FG Düsseldorf 5.5.2011, 4 K 3880/09 AO
Haben beide Eheleute vor ihrer Trennung in der gemeinsamen Einkommensteuererklärung die Auszahlung etwaiger Erstattungsbeträge auf das dem Ehemann zustehende Konto beantragt, so kann das Finanzamt hinsichtlich des auf den Ehemann entfallenden hälftigen Anteils an dem Erstattungsanspruch nicht schuldbefreiend auf das Konto der Ehefrau zahlen. Eine allein von der Ehefrau unterschriebene gegenteilige Erklärung ändert daran nichts.
BGH 11.5.2011, XII ZR 33/09
Haushaltsgegenstände im Alleineigentum eines Ehegatten können nicht im Haushaltsverfahren dem anderen Ehegatten zugewiesen werden, sondern sind allein dem Zugewinnausgleich vorbehalten. Sie unterfallen auch dann dem Zugewinnausgleich, wenn die Hausratsverteilung nach der bis zum 31.8.2009 geltenden HausratsVO durchgeführt wurde, sofern nicht ausnahmsweise eine anderweitige Zuweisung im Hausratsverfahren vorgenommen wurde.
Der Bundesrat hat am 27.5.2011 der Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt. Die neuen Regelungen sollen Kinder zukünftig besser vor Misshandlungen schützen und Vernachlässigungen unterbinden, indem sie die Praxis der Amtsvormundschaft verbessern.
BGH 30.3.2011, XII ZB 212/09
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Aufhebung der mit einem Ausländer zum Zwecke der Erlangung eines Aufenthaltstitels eingegangenen Scheinehe ist nicht rechtsmissbräuchlich. Eine Partei, die rechtsmissbräuchlich die Ehe geschlossen und hierfür ein Entgelt erhalten hat, trifft grundsätzlich die Pflicht, hiervon Rücklagen zu bilden, um die Kosten eines Eheaufhebungsverfahrens finanzieren zu können.
BGH 16.3.2011, XII ZB 407/10
Die alleinige Zuweisung der elterlichen Sorge an den im Ausland lebenden Vater (hier: Frankreich) hat für ein achtjähriges Kind erhebliche Auswirkungen, weil sie mit einem Umzug des Kindes und damit mit einem gravierenden Wechsel seiner bisherigen Lebensumstände einhergeht. Es ist daher unverzichtbar, dass ein nach seinem Entwicklungsstand schon verständiges Kind durch das erkennende Gericht selbst angehört wird.
OLG Koblenz 24.2.2011, 11 UF 153/11
Die Vormundschaft für ein Kind muss nicht allein deshalb eingerichtet werden, weil Vater und Mutter im Ausland (hier: in Afghanistan) wohnen und dort nur schwer zu erreichen sind. Die Eltern bleiben in diesem Fall auch dann Inhaber der elterlichen Sorge, wenn sie deren Ausübung einer dritten Person übertragen haben.
Die EU-Kommission hat eine EU-weit gültige, klare güterrechtliche Regelung für Ehen und eingetragene Partnerschaften mit internationalem Bezug vorgeschlagen. Die beiden vorgeschlagenen Verordnungen sollen klären helfen, welches Recht auf den Güterstand des Paares anzuwenden und welches Gericht zuständig ist, und sehen ein in allen Mitgliedstaaten einheitliches Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung von güterrechtlichen Entscheidungen vor.
BVerfG 25.1.2011, 1 BvR 918/10
Die zur Auslegung des § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB entwickelte Rechtsprechung zu den "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen" unter Anwendung der Berechnungsmethode der sog. Dreiteilung löst sich von dem Konzept des Gesetzgebers zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts und ersetzt es durch ein eigenes Modell. Mit diesem Systemwechsel überschreitet sie die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und verletzt Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG).
BGH 7.7.2010, XII ZR 157/08
Krankheiten unterhaltsbedürftiger Ehegatten (hier: schwere depressive Störung) stellen in der Regel keinen ehebedingten Nachteil dar. Hierunter fallen vornehmlich Einbußen, die sich aus der Rollenverteilung in der Ehe ergeben und nicht solche, die aufgrund sonstiger persönlicher Umstände oder schicksalhafter Entwicklungen eingetreten sind.
EGMR 21.12.2010, Beschwerde-Nr. 20578/07
Die grundsätzliche Weigerung der deutschen Gerichte, einem Vater den Umgang mit seinen leiblichen Kindern zu gewähren, mit denen er nie zusammengelebt hat, stellt eine Verletzung von Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Auch der Wunsch des biologischen Vaters, eine familiäre Beziehung aufzubauen, fällt in den Geltungsberich von Art. 8, sofern die Tatsache, dass noch kein Familienleben besteht, ihm nicht zuzuschreiben ist.
BGH 22.9.2010, XII ZR 69/09
Zuwendungen, die ein Ehegatte dem anderen erbringt, werden nicht von § 1374 Abs. 2 BGB erfasst, und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um Schenkungen oder unbenannte Zuwendungen handelt. Dies gilt auch für solche Zuwendungen der Ehegatten untereinander, die mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erfolgen.
BGH 2.6.2010, XII ZR 60/09
Wenn die Kindesmutter einem Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft zur Wahrung ihrer eigenen Rechte auf Seiten des Kindes beitritt, ist die Rechtsverfolgung regelmäßig nicht mutwillig in Sicht der für Altverfahren noch anwendbaren Vorschrift des § 114 S. 1 ZPO. Dies gilt vor allem auch dann, wenn sie keine weiteren Beiträge zur Prozessförderung leisten kann.
BGH 30.6.2010, XII ZR 9/09
§ 1578 b BGB ist - auch - im Hinblick auf die Befristung des Krankheitsunterhalts nicht wegen Unbestimmtheit verfassungswidrig. Eine psychische Erkrankung des unterhaltsbedürftigen Ehegatten stellt auch dann nicht zwangsläufig einen ehebedingten Nachteil dar, wenn sie durch die Ehekrise und Trennung ausgelöst wurde.
BVerfG 21.7.2010, 1 BvR 420/09
Der Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter ist verfassungswidrig. Allein die Regelung des § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB stellt ohne die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung einen tiefgreifenden Eingriff in das Elternrecht des Vaters aus Art. 6 Abs. 2 GG dar.
Ehepaare mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit sollen künftig selbst entscheiden können, nach welchem Landesrecht sie sich scheiden lassen wollen. Damit wird erstmals in der Geschichte der EU das Verfahren der Verstärkten Zusammenarbeit angewendet.
Ab sofort können ledige Väter eine gerichtliche Entscheidung beantragen, wenn dem gemeinsamen Sorgerecht die Zustimmungsverweigerung der Mutter entgegensteht. Aufgrund der vorläufigen Anordnungen des BVerfG besitzen die betroffenen Väter neue Rechtsschutzmöglichkeiten und müssen nicht auf die gesetzliche Neuregelung warten.
BGH 21.7.2010, XII ZB 135/09
Durch die Verkündung eines Beschlusses (hier: in einem Verfahren über die elterliche Sorge) wird der Beginn der Beschwerdefrist nach fünf Monaten grundsätzlich dann nicht ausgelöst, wenn der beschwerte Beteiligte zum Termin zur mündlichen Verhandlung nicht ordnungsgemäß geladen wurde. Eine darüber hinausgehende Informationspflicht des beschwerten Beteiligten, der von dem Verfahren Kenntnis erlangt hat, scheidet jedenfalls dann aus, wenn ihm das verfahrenseinleitende Schriftstück nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde und er sich nicht eingelassen hat.
Das Bundeskabinett hat am 25.8.2010 den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts" beschlossen. Ziel des Entwurfs ist es insbesondere, den persönlichen Kontakt des Vormundes zu dem Mündel in der Vormundschaft zu stärken, um zukünftig Fällen von Missbrauch und Verwahrlosung besser begegnen zu können.
BGH 15.9.2010, XII ZR 148/09
Wegen der vom Gesetz geforderten familiären Solidarität rechtfertigten die als schicksalsbedingt zu qualifizierenden Krankheiten der Eltern und deren Auswirkungen auf die Kinder - auch im Hinblick auf Streit und fehlenden Kontakt - es nicht, die Unterhaltslast dem Staat aufzubürden. Insofern hat der BGH nun entschieden, unter welchen Voraussetzungen der Sozialhilfeträger, der einem im Heim lebenden Elternteil Sozialleistungen erbracht hat, von dessen Kindern eine Erstattung seiner Kosten verlangen kann.
BGH 4.8.2010, XII ZR 7/09
Auch im Rahmen des Altersunterhalts bestimmt sich der Maßstab des angemessenen Lebensbedarfs, der regelmäßig die Grenze für die Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts bildet, nach dem Einkommen, das der unterhaltsberechtigte Ehegatte ohne die Ehe und Kindererziehung aus eigenen Einkünften zur Verfügung hätte. Aus dem Begriff der Angemessenheit folgt, dass der nach § 1578b BGB herabgesetzte Unterhaltsbedarf jedenfalls das Existenzminimum des Unterhaltsberechtigten erreichen muss.
OLG Oldenburg 1.6.2010, 13 UF 36/10
Im Fall des begrenzten Realsplittings liegt bereits in der Festsetzung der Steuervorauszahlungen ein gegenwärtiger Nachteil für die unterhaltsberechtigte Person. Der Unterhaltsberechtigte braucht keine Mittel aus dem laufenden Unterhalt zu entnehmen, um die Steuervorauszahlungen vorschussweise für den Pflichtigen zu übernehmen.