vom 21.02.2012


Sehr geehrte[r] [ANREDE] [NACHNAME],

willkommen zum aktuellen Newsletter Familienrecht. Er enthält von der FamRB-Redaktion für Sie ausgewählte Entscheidungen und Meldungen zum Familienrecht und seinen angrenzenden Rechtsgebieten.

Am Ende des Newsletters finden Sie einen Link zum Inhaltsverzeichnis des zuletzt erschienenen Heftes des FamRB und zudem die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden Heftes, über die Sie sich schon einmal vorab informieren können, bevor sie dann in einem der kommenden Hefte des FamRB von erfahrenen Praktikern für Sie aufbereitet werden.

Viel Nutzen aus der Lektüre wünscht Ihnen



Peter Marqua - Redaktion FamRB

Sollte diese E-Mail nicht richtig angezeigt werden, so klicken Sie bitte hier.

Familienrecht-News

Gerichtsinterne Mediation: Gesetzentwurf zur Förderung der Mediation in den Vermittlungsausschuss überwiesen
Scheinvater: Durchbrechung der Rechtsausübungssperre nur bei zuvor wirksam angefochtener Vaterschaft

Aus der Redaktion

Neues von FamRB online


Anzeige
Unser Buchtipp: Prütting/Helms (Hrsg.), FamFG, 2. Auflage. Jetzt bestellen!

Gerichtsinterne Mediation: Gesetzentwurf zur Förderung der Mediation in den Vermittlungsausschuss überwiesen

Am 10.2.2012 wurde der Gesetzentwurf zur Förderung der Mediation im Bundesrat mit breiter Mehrheit in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Die Länder Hamburg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatten sich zuvor für eine Fortführung der gerichtsinternen Mediation in ihrer bisherigen Form stark gemacht.

BGH 11.1.2012, XII ZR 194/09

Scheinvater: Durchbrechung der Rechtsausübungssperre nur bei zuvor wirksam angefochtener Vaterschaft

Die Durchbrechung der Rechtsausübungssperre im Regressprozess des Scheinvaters gegen den mutmaßlichen Erzeuger des Kindes setzt voraus, dass der Scheinvater zuvor seine Vaterschaft wirksam angefochten hat. Nach Ablauf der dafür gem. § 1600 b BGB geltenden Frist kommt auch die inzidente Feststellung eines anderen Mannes als Vater nicht mehr in Betracht.

Aus der Redaktion:

Neues von FamRB online


Die Leitsätze der neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes:

 

 

BGH: Selbstbehalt ggü. Unterhaltsanspruch des erwachsenen Kindes

Es ist nicht zu beanstanden, einem Elternteil gegenüber dem Unterhaltsanspruch seines erwachsenen Kindes, das seine bereits erlangte wirtschaftliche Selbständigkeit wieder verloren hat, einen ebenso erhöhten angemessenen Selbstbehalt zu belassen, wie ihn die unterhaltsrechtlichen Tabellen und Leitlinien für den Elternunterhalt vorsehen.

BGH, Urt. v. 18.1.2012 - XII ZR 15/10

Um direkt zum Volltext zu kommen, der auf der Homepage des BGH veröffentlicht ist, klicken Sie bitte hier.

 

BGH: Bagatellanrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung im Versorgungsausgleich

Auf Anrechte "gleicher Art" i.S.v. § 18 Abs. 1 VersAusglG findet § 18 Abs. 2 VersAusglG, der den Ausgleich "einzelner" Anrechte regelt, keine Anwendung (im Anschluss an die Senatsbeschl. v. 30.11.2011 - XII ZB 344/10 und XII ZB 328/10, FamRB 2012, 38).

BGH, Beschl. v. 18.1.2012 - XII ZB 501/11

Um direkt zum Volltext zu kommen, der auf der Homepage des BGH veröffentlicht ist, klicken Sie bitte hier.

 

BGH: Ausgleich mit vorehelichem Vermögen begründeter privater Rentenversicherung

Auch eine private Rentenversicherung, die ein Ehegatte nach vertraglich vereinbarter Gütertrennung mit Mitteln seines vorehelich erworbenen Privatvermögens begründet hat, ist grundsätzlich in den Versorgungsausgleich einzubeziehen (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 30.3.2011 - XII ZB 54/09, FamRZ 2011, 877 = FamRB 2011, 169).

BGH, Beschl. v. 18.1.2012 - XII ZB 213/11

Um direkt zum Volltext zu kommen, der auf der Homepage des BGH veröffentlicht ist, klicken Sie bitte hier.

 

FamRB-Abonnenten haben auch über FamRB online Zugriff auf die Volltexte der vorgestellten Entscheidungen und zudem auf die umfassende FamRB-Datenbank mit weiteren Entscheidungen, Gesetzen und hochwertiger Praktikerliteratur sowie das vollständige FamRB-Archiv seit 2002. Klicken Sie hierzu auf http://www.famrb.de/ und loggen sich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten bei FamRB online ein.

Klicken Sie hier, um zum Inhaltsverzeichnis der aktuellen Printausgabe zu gelangen.



Anzeige
Unser Tipp: Der Familien-Rechts-Berater + FamRB online. Jetzt kostenlos testen!


Impressum

Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
Verantwortlich für den Inhalt:
Peter Marqua
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-510
famrb@otto-schmidt.de

© Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Alle Rechte vorbehalten. Die Reproduktion oder Modifikation ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung des Verlages ist untersagt.

Bitte beachten Sie unseren +++ Haftungsausschluss +++

[profillink]Hier können Sie Ihre E-Mail-Adresse ändern[/profillink]
[weiterempfehlen]Diesen Newsletter weiterempfehlen[/weiterempfehlen]
[profillink]Nur diesen Newsletter abbestellen[/profillink]
[abmeldelink]Alle Newsletter abbestellen[/abmeldelink]

[open rate counter]