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Vorurteile gegen das Wechselmodell: Was stimmt, was nicht?

Seit einigen Jahren erlebt Deutschland einen Wechselmodell-Boom: Immer mehr Eltern betreuen ihre Kinder im Wechselmodell, zunehmend werden Familiengerichte mit entsprechenden Anträgen sowohl in Verfahren um die elterliche Sorge als auch mit entsprechenden Umgangsrechtsanträgen konfrontiert.

Bei den am familienrechtlichen Verfahren Beteiligten gibt es vehemente Befürworter(innen) und andere, die Zurückhaltung und Skepsis, aber auch massive Vorurteile an den Tag legen. Eine widersprüchliche, inkonsistente Rechtsprechung, in der es vom Zufall abhängt, an welche(n) Richter(in) der Antragsteller (meistens sind es die Väter) gelangt, sorgt für Verunsicherung. Weder die Rechtsprechung noch die Interpretation und Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs des Kindeswohls darf jedoch vom Zufall abhängen. Stattdessen müssen wissenschaftliche Forschungsergebnisse Einfluss in die Rechtsprechung finden. Der folgende Beitrag will die häufigsten Vorurteile gegen das Wechselmodell aufgreifen. In einer Gegenüberstellung der Argumentation der Oberlandesgerichte mit den aktuellen psychologischen Forschungsergebnissen wird herausgearbeitet, was an den Vorurteilen dran ist und wo es dringend geraten ist, diese als „Vor-Urteile“ zu erkennen, zu überwinden und so im Einzelfall „vorurteilsfreie Urteilen“ zu ermöglichen.


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Lesen Sie zu dem Thema den Beitrag aus Heft 9 und 10/2013 des Familien-Rechts-Beraters von Frau Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf "Vorurteile gegen das Wechselmodell: Was stimmt, was nicht? – Argumente in der Rechtsprechung und Erkenntnisse aus der psychologischen Forschung (PDF)"


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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.01.2014 15:32

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