Otto Schmidt Verlag

Heft 9 / 2013

In der aktuellen Ausgabe des FamRB (Heft 9, Erscheinungstermin: 1. September 2013) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Eheliches Güter- und Vermögensrecht

  • BGH v. 24.4.2013 - XII ZR 159/12 / Heinemann, Jörn, Keine automatische Enthaftung aus Energieversorgungsvertrag bei Trennung, FamRB 2013, 273
  • OLG Hamm v. 6.12.2012 - 1 UF 162/12 / Frank, Andreas, Verwendungsersatzanspruch des ausgezogenen Schwiegerkinds, FamRB 2013, 274

Unterhaltsrecht

  • BGH v. 3.7.2013 - XII ZB 220/12 / Liceni-Kierstein, Dagny, Ausbildungsunterhalt auch nach dreijähriger Verzögerung infolge Praktika und Aushilfstätigkeiten, FamRB 2013, 274-276
  • BGH v. 19.6.2013 - XII ZB 309/11 / Roessink, Uta, Begrenzung eines Alttitels auf Krankheitsunterhalt, FamRB 2013, 276-277
  • OLG Braunschweig v. 16.7.2013 - 2 UF 161/09 / Thormeyer, Nils, Einsatz des Taschengeldes für Elternunterhalt, FamRB 2013, 277

Versorgungsausgleich

  • BGH v. 26.6.2013 - XII ZB 677/12 / Weil, Klaus, Keine Anpassung wegen Unterhalt nach Kapitalabfindung des nachehelichen Unterhalts, FamRB 2013, 277-279
  • BGH v. 5.6.2013 - XII ZB 635/12 / Götsche, Frank, Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG und Tod eines Ehegatten, FamRB 2013, 279-280
  • BGH v. 5.6.2013 - XII ZB 709/12 / Norpoth, Johannes, Amtsermittlung im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG, FamRB 2013, 280

Kindschaftssachen

  • EuGHMR, 5. Sektion v. 9.10.2012 - Beschwerde Nr. 545/08 / Giers, Michael, Abänderung von Sorgerechtsentscheidungen, FamRB 2013, 281
  • BVerfG v. 23.5.2013 - 1 BvR 2059/12 / Hammer, Stephan, Keine inzidente Feststellung der Abstammung in Umgangsverfahren vor dem 13.7.2013, FamRB 2013, 281-282
  • OLG Frankfurt v. 21.5.2013 - 6 UF 32/13 / Schneider, Mark, Anwendungsbereich des § 1696 Abs. 1 Satz 2 BGB, FamRB 2013, 283
  • OLG Bamberg v. 20.12.2012 - 2 UF 210/11 / Schneider, Mark, Umgangsrecht des leiblichen, aber nicht rechtlichen Vaters, FamRB 2013, 284

Abstammung/Adoption

  • OLG Nürnberg v. 17.6.2013 - 11 UF 551/13 / Schwonberg, Alexander, Keine Klärung der Abstammung ggü. dem potentiellen biologischen Vater, FamRB 2013, 284-285

Verfahrensrecht

  • BGH v. 26.6.2013 - XII ZB 19/13 / Schlünder, Rolf, Einstellung der Zwangsvollstreckung durch Rechtsbeschwerdegericht, FamRB 2013, 285-286
  • BGH v. 5.6.2013 - XII ZB 47/10 / Ahn-Roth, Wera, Anwaltliche Sorgfaltspflichten in Fristsachen, FamRB 2013, 286-288
  • BGH v. 15.5.2013 - XII ZB 107/08 / Brielmaier, Stefanie, Keine Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten bei unzulässigen Überwachungsmethoden, FamRB 2013, 288-289
  • BGH v. 8.5.2013 - XII ZB 624/12 / Nickel, Michael, Verfahrenskostenhilfe bei ungeklärter Rechtsfrage, FamRB 2013, 289-290

Aktuelle Praxisfragen

  • Sünderhauf, Hildegund, Vorurteile gegen das Wechselmodell: Was stimmt, was nicht? – Argumente in der Rechtsprechung und Erkenntnisse aus der psychologischen Forschung (Teil I), FamRB 2013, 290-297
    Vor einiger Zeit fuhr ich zu einem Vortrag nach Köln und wollte mich im Zug einmal nicht mit dem Wechselmodell beschäftigen. Auf Seite 41 des neuen Schweden-Krimis stieß ich jedoch auf folgende Zeilen:“Die Entfernung zwischen dem Haus und der Wohnung betrug exakt elfhundert Meter (...). Die Villa in Haga, in der sie vierzehn Jahre lang mit Ville und den gemeinsamen drei Jungs gelebt hatte, und die Wohnung ganz oben in einem der neu gebauten Häuser in Pampas waren getrennte Welten. Elfhundert Meter, eine Viertelstunde Fußweg (...). Seit der Scheidung waren zwei Jahre vergangen, anderthalb seit sie in die Grimsgatan gezogen war. Alle fünf Beteiligten waren überzeugt gewesen, dass die Lösung ausgezeichnet war, besonders die Jungs, die so nicht umziehen mussten und keinen größeren Veränderungen ausgesetzt waren. Sie hatten jede zweite Woche einen Papa, die andere eine Mama. Schichtwechsel am Sonntag. (...). Jörgen würde im Januar zwanzig werden, in zwei, drei Jahren wären er und Kalle ausgezogen, dann konnten sie das Haus verkaufen und etwas mehr Ordnung in ihre Finanzen bringen.” (Håkan Nesser, Die Einsamen, 2013, S. 41).Wie selbstverständlich betreut die schwedische Kommissarin Eva Backmann ihre Söhne im Teenageralter abwechselnd mit ihrem Ex-Mann in einem Nestmodell, einer Unterform des Wechselmodells, bei dem nicht die Kinder zwischen den Elternhäusern wechseln, sondern die Eltern ihre Kinder abwechselnd im ehemaligen Familienheim betreuen. Dies ist nicht verwunderlich, denn Schweden ist vermutlich das europäische Land mit der höchsten Verbreitung des Wechselmodells. Rund ein Drittel aller Kinder getrennt lebender Eltern werden dort in einem Wechselmodell betreut, in der Altersgruppe der 6 bis 9 Jahre alten Grundschüler(innen) praktizieren sogar rund die Hälfte aller getrennt lebenden Eltern das Wechselmodell, das in Schweden seit 2006 auch gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet werden kann.Seit einigen Jahren erlebt auch Deutschland einen Wechselmodell-Boom: Immer mehr Eltern betreuen ihre Kinder im Wechselmodell, zunehmend werden Familiengerichte mit entsprechenden Anträgen sowohl in Verfahren um die elterliche Sorge als auch mit entsprechenden Umgangsrechtsanträgen konfrontiert. Bei den am familienrechtlichen Verfahren Beteiligten gibt es vehemente Befürworter(innen) und andere, die Zurückhaltung und Skepsis, aber auch massive Vorurteile an den Tag legen. Eine widersprüchliche, inkonsistente Rechtsprechung, in der es vom Zufall abhängt, an welche(n) Richter(in) der Antragsteller (meistens sind es die Väter) gelangt, sorgt für Verunsicherung. Weder die Rechtsprechung, noch Interpretation und Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs des Kindeswohls darf jedoch vom Zufall abhängen. Stattdessen müssen wissenschaftliche Forschungsergebnisse Einfluss in die Rechtsprechung finden. Der folgende Beitrag will die häufigsten Vorurteile gegen das Wechselmodell aufgreifen. In einer Gegenüberstellung der Argumentation der OLG mit den aktuellen psychologischen Forschungsergebnissen wird herausgearbeitet, was an den Vorurteilen dran ist und wo es dringend geraten ist, diese als “Vor-Urteile” zu erkennen, zu überwinden und so im Einzelfall “vorurteilsfreies Urteilen” zu ermöglichen.
  • Hammer, Stephan, Das neue Verfahren betreffend das Umgangs- und Auskunftsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters, FamRB 2013, 298-302
    Am 13.7.2013 ist das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vom 4.7.2013 (BGBl. I 2013, 2176) in Kraft getreten, durch das § 1686a in das BGB und § 167a in das FamFG eingefügt wurden. Der Aufsatz erläutert die Umsetzung der neuen Vorschriften in der Praxis.
  • Korn-Bergmann, Marita, Gutachter – “Heimliche Richter” im Kindschaftsverfahren?, Überblick und rechtliche Grundlagen, FamRB 2013, 302-306
    Kindschaftsverfahren regeln existenzielle und die Beteiligten zutiefst berührende Themen, stellen Weichen für das zukünftige Leben der Kinder, greifen mit hoher Intensität in Familienstrukturen ein. Die rechtliche Brisanz ergibt sich aus den Eingriffen in hochrangige Grundrechte und aus vielen offenen Fragen der Gutachtenerstellung. Die anwaltlichen Vertreter sind konfrontiert mit einer komplexen Rechtsmaterie und einer hohen Emotionalität in den Verfahren. Gleichzeitig steigt der Handlungsdruck durch das eigene veränderte Rollenbild. Gerade in Kindschaftsverfahren gilt verstärkt der bereits in § 1 Abs. 3 BORA niedergelegte Grundsatz, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu agieren. In diesem Spannungsfeld gerät die Gutachtenerstattung zunehmend in den öffentlichen und fachlichen Fokus. Die Autoren der Aufsatzreihe greifen die bestehenden Probleme auf der Grundlage einer interdisziplinären Zusammenarbeit auf und entwickeln eigene Lösungsansätze, praktische Handlungsoptionen und Strategien für den Anwaltsalltag. Hierzu wird im ersten Teil der Beitragsreihe ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen gegeben, im zweiten Teil werden die Anforderungen an Gutachter und Gutachten aus psychologischer und juristischer Sicht erörtert und im dritten Teil konkrete Lösungsansätze zur Diskussion gestellt sowie anwaltliche Handlungsoptionen und Strategien aufgezeigt.
  • OVG NW: Verweis auf Tagesmutterplatz statt gewünschter Kita-Betreuung, FamRB 2013, 307
  • BFH: Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes, FamRB 2013, 307
  • Leistungen von Berufsbetreuern umsatzsteuerfrei, FamRB 2013, 307
  • I.d.R. keine Absetzbarkeit von Prozesskosten mehr, FamRB 2013, 307
  • Zahl der Inobhutnahmen 2012 auf neuem Höchststand, FamRB 2013, 307
  • Weniger Ehescheidungen im Jahr 2012, FamRB 2013, 308
  • 107.000 Gefährdungseinschätzungen für Kinder in 2012, FamRB 2013, 308
  • Zahl der Adoptionen 2012 wieder rückläufig, FamRB 2013, 308

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 27.08.2013 15:44