Otto Schmidt Verlag

Heft 6 / 2014

In der aktuellen Ausgabe des FamRB (Heft 6, Erscheinungstermin: 2. Juni 2014) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Ehescheidung

  • BGH v. 26.2.2014 - XII ZB 365/12 / Schneider, Mark, Formwirksamer Vergleich zum nachehelichen Unterhalt im Trennungsunterhaltsverfahren, FamRB 2014, 201
  • OLG Oldenburg v. 8.11.2013 - 11 UF 163/13 / Kemper, Rainer, Rücknahme des Scheidungsantrags nach Entscheidung, aber vor formeller Rechtskraft der Scheidung, FamRB 2014, 202

Unterhaltsrecht

  • BGH v. 19.3.2014 - XII ZB 367/12 / Liceni-Kierstein, Dagny, Wohnwertbemessung im Rahmen des Kindesunterhalts, FamRB 2014, 203-204
  • BGH v. 12.3.2014 - XII ZB 234/13 / Liceni-Kierstein, Dagny, Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung von Kosten des erweiterten Umgangs, FamRB 2014, 204-205
  • BGH v. 26.2.2014 - XII ZB 235/12 / Clausius, Monika, Ausgleich ehebedingter Versorgungsnachteile durch Altersvorsorgeunterhalt, FamRB 2014, 205
  • OLG Hamm v. 3.12.2013 - II-2 UF 105/13 / Frank, Andreas, Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt wegen unrichtiger Missbrauchsvorwürfe, FamRB 2014, 206

Kindschaftssachen

  • BGH v. 19.2.2014 - XII ZB 165/13 / Schmid, Jürgen, Ordnungsgeldverhängung nach § 89 FamFG gegen Jugendamt, FamRB 2014, 206-207
  • BGH v. 12.2.2014 - XII ZB 46/13 / Schmid, Jürgen, Nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen Amtsausübung des Ergänzungspflegers, FamRB 2014, 207-208
  • OLG Karlsruhe v. 12.11.2013 - 5 UF 140/11 / Stockmann, Roland, Internationale Zuständigkeit: Aufenthaltswechsel des Kindes in Nichtmitgliedstaat der EuEheVO, FamRB 2014, 208-209
  • OLG Karlsruhe v. 12.11.2013 - 5 UF 139/11 / Stockmann, Roland, Internationale Zuständigkeit für einstweilige Maßnahmen in Kindschaftssachen, FamRB 2014, 209-211
  • OLG Hamm v. 14.11.2013 - II-2 WF 238/13 / Giers, Michael, Anwaltsbeiordnung im Sorgerechtsverfahren, FamRB 2014, 211

Abstammung/Adoption

  • BGH v. 12.3.2014 - XII ZB 504/12 / Krause, Thomas, Keine Aufhebbarkeit der Adoption eines Minderjährigen nach Eintritt der Volljährigkeit, FamRB 2014, 211-213
  • BGH v. 19.2.2014 - XII ZB 15/13 / Schwonberg, Alexander, Kostenentscheidung bei Vaterschaftsfeststellung, FamRB 2014, 213-214

Verfahrensrecht

  • BGH v. 5.3.2014 - XII ZB 220/11 / Nickel, Michael, VKH: Zuständiges Einreichungsgericht bei beabsichtigter Beschwerde und Anwaltsverschulden, FamRB 2014, 214-215
  • BGH v. 12.2.2014 - XII ZB 706/12 / Stockmann, Roland, Notwendiges Rechtsschutzbedürfnis für Anschlussbeschwerde in fG-Familiensachen, FamRB 2014, 215-216
  • BGH v. 15.1.2014 - XII ZB 257/13 / Ahn-Roth, Wera, Anwaltliche Prüfpflichten bei Aktenvorlage in Fristsachen, FamRB 2014, 216-217
  • BGH v. 17.10.2013 - III ZA 274/13 / Giers, Michael, Verfahrenskostenhilfe nach Abschluss der Instanz, FamRB 2014, 217-218
  • OLG Celle v. 18.12.2013 - 10 UF 254/13 / Abramenko, Andrik, Keine Erstellung eines Verkündungsprotokolls nach Ablauf der Fünf-Monats-Frist, FamRB 2014, 218
  • KG v. 11.12.2013 - 17 WF 236/13 / Bömelburg, Regina, Vereinfachtes Verfahren: Zulässigkeit der Einwendung der fehlenden Leistungsfähigkeit, FamRB 2014, 219
  • OLG Köln v. 28.11.2013 - 4 WF 151/13 / Krause, Lambert, Erhöhung des Verfahrenswerts in Verfahren nach § 1361a BGB bzw. § 1361b BGB, FamRB 2014, 220

Gewaltschutz

  • BGH v. 26.2.2014 - XII ZB 373/11 / Neumann, Ralph, Anordnung der Wohnsitzaufgabe nach § 1 GewSchG, FamRB 2014, 220-222

Aktuelle Praxisfragen

  • Wefers, André, Elternunterhalt: Vorrang der Grundsicherung auch bei Einkommen nur eines von mehreren Kindes ab 100.000 €?, FamRB 2014, 222-225
    Sowohl in der gerichtlichen Auseinandersetzung als auch in der anwaltlichen Beratung nehmen die Fälle zum Elternunterhalt zu. In der Beratung liegt die besondere Herausforderung oftmals in der Arbeit an der Schnittstelle zwischen Familienrecht und Sozialrecht. Sollen Kinder für den Unterhalt der Eltern in Anspruch genommen werden, stellt sich regelmäßig die Frage nach vorrangigem, die Bedürftigkeit minderndem Einkommen der Eltern. Ein solches kann auch die Grundsicherung gem. §§ 41–43 SGB XII sein, sofern deren Bezug nicht ausgeschlossen ist. Ein solcher Ausschluss ist gegeben, wenn das Einkommen des zivilrechtlich zum Unterhalt Verpflichteten nicht unter 100.000 € liegt. Fraglich ist, ob (anteilige) Grundsicherung auch ausgeschlossen ist, wenn nur eines der Kinder ein Einkommen i.H.v. mindestens 100.000 € pro Jahr i.S.d. § 16 SGB IV erzielt. Im Ergebnis verneint der Verfasser dies.
  • Hanke, Andreas T., Behandlung von US-Anwartschaften im Versorgungsausgleich, FamRB 2014, 226-229
    Schon der Ausgleich inländisch erworbener Rentenanwartschaften bei Scheidung wird durch die Anwaltschaft mitunter stiefmütterlich behandelt. Dies liegt zum einen an den fehlenden versicherungsmathematischen Kenntnissen der Rechtsanwälte/innen, die sich im Zweifel auf das Urteil externer Rentenberater verlassen müssen, und zum anderen daran, dass die Probleme des Wertausgleichs von Rentenanwartschaften bei Scheidung zumeist hinter andere familienrechtliche “Schauplätze“, wie den Zugewinnausgleich, den Ehegattenunterhalt und/oder die besonders emotionalen Fragen des Sorge- und Umgangsrechts, zurücktreten. Umso unbeliebter ist der Ausgleich ausländischer Anwartschaften, zumal dort die Automatismen des öffentlich-rechtlichen Versorgungsaugleichs – die die Arbeit mit selbigem vereinfachen – nicht greifen. Der Ausgleich ausländischer Anwartschaften erfordert daher von Rechtsanwalt und Rechtsanwältin ein besonders hohes Maß an Eigeninitiative, rechtlicher Expertise und zeitlichem Engagement (obwohl kein Anwaltszwang besteht, da das isolierte Verfahren auf Wertausgleich nach der Scheidung keine isolierte Familienstreitsache i.S.v. § 114 Abs. 1 i.V.m. § 112 FamFG ist). Warum dies der Fall ist und auf welche Besonderheiten – speziell im Fall von US-Versorgungsanwartschaften – die Mandantschaft hingewiesen werden muss, ist Inhalt des folgenden Beitrags.
  • Cirullies, Michael, Polizeilicher Schutz bei häuslicher Gewalt und Stalking, FamRB 2014, 229-234
    Der Schutz des Opfers bei häuslicher Gewalt und Stalking ist umfassend geregelt: Gewaltschutzgesetz und FamFG ermöglichen vollstreckbare familienrechtliche Maßnahmen; Strafrechtsnormen (insbesondere § 4 GewSchG und § 238 StGB) sollen für Abschreckung und Ahndung sorgen. Erster Ansprechpartner für das Opfer ist jedoch häufig die Polizei. Dementsprechend hat der Gewaltschutz auch in den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Bundesländer seinen Niederschlag gefunden. Dort ist vor allem die Wohnungsverweisung nebst Rückkehrverbot verankert. Das Verhältnis solcher Verwaltungsakte zu den Schutzanordnungen des Familiengerichts ist manchen Beteiligten unklar und bringt Unsicherheit mit sich. Gleiches gilt für die Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen die polizeilichen Anordnungen.
  • Fischer, Ansgar, Das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde, FamRB 2014, 234-238
    Am 1.7.2014 tritt das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde vom 28.8.2013 (BGBl. I, 3393) in Kraft. Der Verfasser gibt einen kurzen Überblick über Zweck und Ziele des Gesetzes sowie die konkretisierten präventiven Aufgaben und die im gerichtlichen Verfahren erweiterte Mitwirkung der Betreuungsbehörde. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt auf der neuen obligatorischen Anhörung der Betreuungsbehörde vor der Bestellung eines Betreuers bzw. der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts und auf den Folgen ihres Unterbleibens.
  • Schürmann, Heinrich, Neue Entwicklungen bei der Krankenversicherung, FamRB 2014, 238-239
  • Nickel, Michael, Hinweise für Beratungshilfemandate, FamRB 2014, 239-240
  • Bekanntmachung v. 27.2.2014 über den Geltungsbereich des HKÜ, FamRB 2014, 240
  • Bekanntmachung v. 5.2.2014 über den Geltungsbereich des ErwSÜ, FamRB 2014, 240

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 26.05.2014 13:34