Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
Das BMF hat Anfang März den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vorgelegt.
Mit dem geplanten Gesetz soll die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Kinderfreibetrags nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG für die Jahre 2015 (auf 2.256 €) und 2016 (auf 2.304 €) entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts sichergestellt werden. Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, soll das Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 (um 4 € mtl.) und 2016 (um weitere 2 € mtl.) angehoben werden. Daneben ist eine Anhebung des Kinderzuschlags um einen Betrag von 20 € auf 160 € mtl. ab dem 1.7.2016 vorgesehen.
Zum Referentenentwurf kommen Sie hier.