Otto Schmidt Verlag

Höhere Freibeträge und mehr Kindergeld

Das Bundeskabinett hat am 25.3.2015 beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend ab 1.1.2015 sowie den Kinderzuschlag ab 1.7.2016 anzuheben.

Der steuerliche Grundfreibetrag soll im Jahr 2015 um 118 € und im Jahr 2016 um weitere 180 € erhöht werden. Der Kinderfreibetrag soll um 144 € im Jahr 2015 und um weitere 96 € im Jahr 2016 steigen. Gleichzeitig soll das Kindergeld für 2015 und 2016 angehoben werden. Ab dem 1.1.2015 ist eine Erhöhung des Kindergeldes um mtl. 4 € je Kind und ab dem 1.1.2016 um weitere 2 € je Kind vorgesehen. Außerdem wurde beschlossen, den Kinderzuschlag ab dem 1.7.2016 um mtl. 20 € auf 160 € zu erhöhen. Der Kinderzuschlag kommt Eltern zugute, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen grundsätzlich bestreiten können, aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken.

Im Zahlen im Einzelnen:

Grundfreibetrag (aktuell 8.354 €):

  • Anhebung ab 1.1.2015 um 118 € auf 8.472 €
  • Anhebung ab 1.1.2016 um weitere 180 € auf 8.652 €

Kinderfreibetrag (aktuell 7.008 € einschl. Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung):

  • Anhebung ab 1.1.2015 um 144 € auf 7.152 €
  • Anhebung ab 1.1.2016 um weitere 96 € auf 7.248 €

Kindergeld (aktuell 184 € für das erste und zweite Kind, 190 € für das dritte Kind und 215 € für das vierte Kind und weitere Kinder):

  • Anhebung ab 1.1.2015 um 4 € mtl. je Kind
  • Anhebung ab 1.1.2016 um weitere 2 € mtl. je Kind

Kinderzuschlag (aktuell max. 140 € mtl.):

  • Anhebung ab 1.7.2016 um 20 € mtl.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie die den Gesetzentwurf hier.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.03.2015 18:18
Quelle: BMF PM Nr. 14 vom 25.3.2014

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