Otto Schmidt Verlag

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts

Der Entwurf bündelt drei Vorhaben zur Änderung von Gesetzen und Verordnungen auf dem Gebiet des Unterhalts- und des Unterhaltsverfahrensrechts.

In Zukunft soll der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder nicht länger von den steuerrechtlich geprägten Kinderfreibeträgen abhängen, sondern als Bezugsgröße auf das sächliche Existenzminimum minderjähriger Kinder abstellen.

Der Entwurf verfolgt das vorrangige Ziel, das vereinfachte Unterhaltsverfahren den Bedürfnissen der Praxis besser anzupassen, es anwenderfreundlicher zu regeln und es deutlicher als bisher auf die typischen Fälle seiner Anwendung auszurichten. Das Verfahren soll insgesamt effizienter werden. Dazu sollen auch die Neuregelungen zur elektronischen Antragstellung beitragen.

Aus der Praxis, aber auch aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt sich die Notwendigkeit, einzelne, überwiegend technische Anpassungen des Auslandsunterhaltsgesetzes (AUG) vorzunehmen, z.B. im Bereich der örtlichen Zuständigkeit der deutschen Familiengerichte.

Zum Referentenentwurf kommen Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.06.2015 13:31

zurück zur vorherigen Seite