Otto Schmidt Verlag

Entwurf eines Zweiten Plegestärkungsgesetzes (PSG II)

Das Bundeskabinett hat am 12.8.2015 den Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) beschlossen. Mit diesem Gesetz wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umgesetzt. Das Gesetz soll am 1.1.2016 in Kraft treten. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sollen zum 1.1.2017 wirksam werden.

Ziel des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist es, Hilfen zum Erhalt der Selbständigkeit und der verbliebenen Fähigkeiten bereitzustellen. Das setzt das neue Leistungsrecht systematisch um. Dabei ersetzen zukünftig 5 für alle Pflegebedürftigen einheitlich geltenden Pflegegrade die bisherigen drei Pflegestufen und die früher zusätzlich zu treffende Feststellung von erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (insb. Demenz). Die bisherigen Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz sind zukünftig in das reguläre Leistungsrecht integriert.

Zum Gesetzentwurf kommen Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.09.2015 18:29

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