Otto Schmidt Verlag

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des FamFG

Die Bundesregierung hat am 16.9.2015 den vom BMJV vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des FamFG beschlossen.

Der Entwurf enthält zum einen Änderungen der ZPO im Hinblick auf das Sachverständigenrecht, die über die Verweisungsvorschriften auch in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) grundsätzlich entsprechende Anwendung finden.

Darüber hinaus enthält der Entwurf Einzeländerungen des FamFG selbst. So soll z.B. die Anschlussbeschwerde in Ehescheidungsverfahren (§ 145 FamFG), geändert werden, damit falsche Rechtskraftzeugnisse aufgrund fehlerhafter oder unterbliebener Bekanntmachungen an einen Versorgungsträger vermieden werden. Daneben wird die Vorschrift des § 163 FamFG zum Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen geändert und ein neuer § 163a FamFG (Ausschluss der Zeugenvernehmung des Kindes) eingefügt.

Zum Gesetzentwurf kommen Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.09.2015 18:39

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