Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
Künftig sollen nach dem Bundesrat auch gleichgeschlechtliche Personen die Ehe eingehen können. Dazu hat er am 25.9.2015 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die hierfür notwendigen Änderungen im BGB (Ergänzung des § 1353 BGB) vorsieht.
Der Entwurf entspricht im Wesentlichen einem bereits im März 2013 vom Bundesrat beschlossenen Entwurf (BR-Drucks. 196/13 [Beschluss]). Zudem hatte der Bundesrat schon am 12.6.2015 eine Entschließung „Ehe für alle – Entschließung für eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren“ gefasst (BR-Drucks. 274/15 [Beschluss]).
Zum Gesetzentwurf kommen Sie hier.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 30.09.2015 13:59
Quelle: BRat online v. 25.9.2015