Otto Schmidt Verlag

Höheres Meister-BAföG ab dem 1.8.2016

Zum 1.8.2016 tritt die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) in Kraft. Die Fortbildung zum Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher wird dann besser unterstützt. Nicht nur die Fördersätze steigen, sondern auch die Zuschüsse und Freibeträge. Zudem können erstmals auch Bachelorabsolventen "Meister-BAföG" erhalten, wenn sie den Meister machen und später einen Handwerksbetrieb leiten wollen.

Die maximalen Unterhaltsbeiträge beim Meister-BAföG steigen wie folgt:

  • für Alleinstehende von 697 auf 768 Euro/Monat,
  • für Alleinerziehende von 907 auf 1.003 Euro/Monat,
  • für Verheiratete mit einem Kind von 1.122 auf 1.238 Euro/Monat und
  • für Verheiratete mit zwei Kindern von 1.332 auf 1.473 Euro/Monat.

Folgende weitere Verbesserungen treten zum 1.8.2016 in Kraft:

  • Zuschüsse: Diese steigen für Teilnehmer, Ehegatten und Lebenspartner von 44 auf 50 Prozent, für Kinder auf 55 Prozent. Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag, den Alleinerziehende zusätzlich erhalten, steigt von 113 auf 130 Euro/Monat.
  • Freibeträge: Die Vermögensfreibeträge steigen um fast 10.000 Euro auf 45.000 Euro pro Teilnehmer; für Ehepartner und Kinder um 300 Euro auf 2.100 Euro. Die Einkommensfreibeträge steigen ebenfalls von 255 auf 290 Euro/Monat.
  • Ausbildungskosten: Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden künftig mit maximal 15.000 Euro (bisher 10.226 Euro) gefördert; das "Meisterstück" mit 2.000 Euro (bisher rund 1.500 Euro). Die Zuschussanteile steigen jeweils auf 40 Prozent.
  • Erfolgsbonus: Wer die Abschlussprüfung besteht, dem werden 40 Prozent des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.07.2016 13:04
Quelle: Bundesregierung PM vom 8.7.2016

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