Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und Führung eines bundesweiten Samenspenderregisters geschaffen werden.
Die Daten sollen für die Dauer von 110 Jahren gespeichert werden. Aus diesem Register erteilt dann das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation einer Auskunft ersuchenden Person auf Antrag Auskunft. Um die Voraussetzungen für die Erfüllung des Auskunftsanspruchs zu schaffen, werden im Gesetz die dazu notwendigen verpflichtenden Aufklärungs-, Dokumentations- und Meldepflichten ergänzend zu den bestehenden geweberechtlichen Anforderungen verankert.
Gleichzeitig soll durch eine ergänzende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1600d Abs. 4 BGB n.F.) die gerichtliche Feststellung der rechtlichen Vaterschaft des Samenspenders in diesen Fällen ausgeschlossen und damit der Samenspender insbesondere von Ansprüchen im Bereich des Sorge-, Unterhalts- und Erbschaftsrechts freigestellt werden.
Zum Gesetzentwurf auf den Seiten des Bundesrates (BR-Drucks. 785/16) kommen Sie hier.
Das weitere Gesetzgebungsverfahren können Sie über das Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestags (DiP) verfolgen. Den Link dorthin finden Sie hier.