Grenzübergreifender Kindergeldbezug
Das Bundesfinanzministerium hat am 10.2.2017 den Entwurf eines "Gesetzes zur Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen" vorgelegt.
Für ein Kind, für das in Deutschland ein Kindergeldanspruch besteht, dessen Wohnsitz sich aber in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet, wird die Höhe des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates angepasst. Maßstab für die Staffelung der Kindergeldbeträge ist die Notwendigkeit und Angemessenheit nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates. Die maßgeblichen Beträge sind anhand der Ländergruppeneinteilung (BMF-Schreiben v. 20.10.2016, BStBl. I, 1183) zu ermitteln, die im Einkommensteuerrecht bereits verschiedentlich zur Berücksichtigung unterschiedlicher ausländischer Lebensverhältnisse angewendet wird.
Zum Referentenentwurf kommen Sie hier.