Otto Schmidt Verlag

Ehe für alle

Der Bundestag hat am 30.6.2017 den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts unverändert angenommen. Am 7.7.2017 hat das Gesetz nun auch den Bundesrat passiert; ein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses wurde nicht gestellt.

Gleichgeschlechtlichen Paaren war bislang die Ehe verwehrt. Dies stellt eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität dar. Darüber hinaus sind gleichgeschlechtliche Paare trotz Einführung des Instituts der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Jahre 2001 in einer Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegenüber der Ehe benachteiligt. Dies betrifft in erster Linie das Adoptionsrecht. 

Es hatte in der Vergangenheit mehrere Vorstöße für eine Öffnung der Ehe auch für homosexuelle Paare gegeben. So hatten bereits die Fraktionen Die Linke (GesE v. 23.10.2013, BT-Drucks. 18/8), Bündnis 90/Die Grünen (GesE v. 10.6.2015, BT-Drucks. 18/5098), der Bundesrat (GesE v. 5.6.2015, BT-Drucks. 18/6665) und zuletzt auch die Fraktion SPD (GesE v. 28.3.2017) einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. 

Das gesamte Gesetzgebungsverfahren können Sie über das Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestags (DiP) nachverfolgen. Den Link dorthin finden Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.07.2017 16:31
Quelle: Bundestag Online

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