Otto Schmidt Verlag

Bestrebungen zur Reform des Inter- und Transsexuellenrechts

Mehrere Länder wollen eine Entschließung des Bundesrats zur Erarbeitung eines neuen Gesetzes zur Selbstbestimmung bei der Geschlechteridentität (Intersexualität, Transsexualität) herbeiführen.

Das Land Rheinland-Pfalz hat einen Antrag zur Entschließung des Bundesrates zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes sowie zur Erarbeitung eines Gesetzes zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung (BR-Drucks. 362/17) gestellt. Im gesellschaftlichen Alltag würden andere Geschlechtsidentitäten als "Mann" und "Frau" noch nicht hinreichend abgebildet. Die im Jahr 2014 eingerichtete interministerielle Arbeitsgruppe zum Schwerpunkt "Inter- und Transsexualität" habe bislang lediglich punktuelle Änderungen des TSG erarbeitet. Dies sei - auch vor dem Hintergrund, dass mehrere Regelungen des TSG für verfassungswidrig erklärt worden seien - jedoch nicht ausreichend. Die Bundesregierung solle aufgefordert werden, ein modernes Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechtszuordnung mit einem Verwaltungsverfahren zur Anerkennung der Geschlechtsidentität vorzulegen. Dem Antrag sind die Länder Brandenburg, Bremen und Thüringen beigetreten.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 18.05.2017 10:40
Quelle: Bundesrat Online

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