Otto Schmidt Verlag

Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung

Der Bundestag hat Regelungen zur Verhinderung der missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung beschlossen.

Im Rahmen einer Ergänzung des Innenausschusses (BT-Drucks. 18/12415) zum Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (BT-Drucks. 18/11546) hat der Bundestag ganz kurzfristig die Regelung des § 1597a BGB, der ein Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft statuiert, beschlossen. Flankiert wird das Verbot durch die neue Vorschrift des § 85a AufenthG, mittels derer die Ausländerbehörde die Missbräuchlichkeit der Vaterschaftsanerkennung durch Verwaltungsakt feststellen kann.

Das Gesetzgebungsverfahren können Sie über das Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestags (DiP) verfolgen. Den Link dorthin finden Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 01.06.2017 13:58
Quelle: BT-Drucks. 18/12415

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