Otto Schmidt Verlag

Referentenentwurf zur Förderung der Freizügigkeit und zum Internationalen Adoptionsrecht

Im vom BMJV vorgelegten Referentenentwurf zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgern ist eine Modernisierung des Internationalen Adoptionsrechts vorgesehen.
 

Der RefE des BMJV beinhaltet zum Einen die zur Umsetzung der EU-Apostillen-Verordnung erforderlichen Durchführungsbestimmungen, zum Anderen Regelungen zur Vereinfachung der im Adoptionsvermittlungsgesetz vorgesehenen wenig effizienten Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Bundesamt für Justiz (BfJ) und den anderen Stellen bei der Organisation von Auslandsadoptionen. Nach dem Europäischen Übereinkommen vom 27.11.2008 über die Adoption von Kindern arbeiten die Vertragsstaaten zusammen, um bei einer Adoption mit Auslandbezug die erforderlichen Ermittlungen der mit einem Adoptionsgesuch befassten Behörde zeitnah und bestmöglich zu unterstützen. Dazu soll eine nationale Behörde bestimmt werden.

Zur Modernisierung des Rechts der Auslandsadoption sieht der RefE daher die Umsetzung des Europäischen Adoptionsübereinkommens durch die Bestimmung des BfJ als nationaler  Behörde  nach  Artikel 15  Absatz 2 des Europäischen  Adoptionsübereinkommens vor. Weiter werden durch eine Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes  die  Verantwortlichkeiten  für  die  Organisation  der  Auslandsadoption  bei  dem  BfJ konzentriert.

Den Referentenentwurf finden Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.06.2018 18:15
Quelle: BMJV online

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