Referentenentwurf zur Förderung der Freizügigkeit und zum Internationalen Adoptionsrecht
Im vom BMJV vorgelegten Referentenentwurf zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgern ist eine Modernisierung des Internationalen Adoptionsrechts vorgesehen.
Der RefE des BMJV beinhaltet zum Einen die zur Umsetzung der EU-Apostillen-Verordnung erforderlichen Durchführungsbestimmungen, zum Anderen Regelungen zur Vereinfachung der im Adoptionsvermittlungsgesetz vorgesehenen wenig effizienten Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Bundesamt für Justiz (BfJ) und den anderen Stellen bei der Organisation von Auslandsadoptionen. Nach dem Europäischen Übereinkommen vom 27.11.2008 über die Adoption von Kindern arbeiten die Vertragsstaaten zusammen, um bei einer Adoption mit Auslandbezug die erforderlichen Ermittlungen der mit einem Adoptionsgesuch befassten Behörde zeitnah und bestmöglich zu unterstützen. Dazu soll eine nationale Behörde bestimmt werden.
Zur Modernisierung des Rechts der Auslandsadoption sieht der RefE daher die Umsetzung des Europäischen Adoptionsübereinkommens durch die Bestimmung des BfJ als nationaler Behörde nach Artikel 15 Absatz 2 des Europäischen Adoptionsübereinkommens vor. Weiter werden durch eine Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes die Verantwortlichkeiten für die Organisation der Auslandsadoption bei dem BfJ konzentriert.
Den Referentenentwurf finden Sie hier.