Otto Schmidt Verlag

Reform des Abstammungsrechts

Das BMJV hat am 13.3.2019 einen Diskussionsteilentwurf zur Reform des Abstammungsrechts veröffentlicht. Damit soll den gesellschaftlichen Änderungen in diesem Bereich Rechnung getragen werden. Ziel ist ein Abstammungsrecht, das für herkömmliche und neuere Familienkonstellationen unter Berücksichtigung der modernen Fortpflanzungsmedizin ein angemessenes Regelungsgefüge bereithält. Grundlage des Entwurfs ist die Tätigkeit eines Expertenarbeitskreises gewesen, den das BMJV bereits im Jahr 2015 eingerichtet hatte und der seine Ergebnisse im Jahr 2017 vorgelegt hat (s. dazu FamRB 2017, 287).

Wesentliche Regelungselemente:

  • Auch eine Frau soll nun, entsprechend den Regelungen zur Vaterschaft eines Mannes, als Mit-Mutter zweiter rechtlicher Elternteil werden, wenn sie bei der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist bzw. in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt, die Mit-Mutterschaft anerkannt hat oder diese wie im Entwurf vorgesehen – in Fällen der Einwilligung in eine ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung – gerichtlich festgestellt werden kann.
  • Die Möglichkeit, einvernehmlich von der Elternzuordnung qua Gesetz mit der Geburt abzuweichen, soll ausgeweitet werden, weil sich dadurch zeit- und kostenintensive Anfechtungsverfahren vermeiden lassen.
  • Der Kreis der Anfechtungsberechtigten soll um den sog. intendierten Vater bzw. die intendierte Mit-Mutter erweitert werden, also um die Person, die gemeinsam mit der Mutter in die ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten eingewilligt hat.
  • Der Entwurf enthält die Klarstellung, dass Mutter, Vater oder Mit-Mutter auch eine intersexuelle oder transsexuelle Person sein kann.
  • Der statusunabhängige Klärungsanspruch in § 1598a BGB soll ausgeweitet werden.
  • Auch Lebenspartner sollen nach dem Entwurf zukünftig eine gemeinsame Volladoption, wie sie Ehegatten möglich ist, durchführen können.

Zum Diskussionsteilentwurf kommen Sie hier, zum Abschlussbericht des Arbeitskreises hier.

Bereits Mitte 2018 hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  ihrerseits einen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vorgelegt (BT-Drucks. 19/2665). Auch dieser Entwurf sieht bei den Anpassungen der personenstandsrechtlichen Vorschriften eine Gleichstellung im Hinblick auf die sog. Co-Mutterschaft vor.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.03.2019 11:43
Quelle: Pressemitteilung des BMJV v. 13.3.2019

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