Otto Schmidt Verlag

Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in den folgenden Heften aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.


BGH, Beschl. v. 23.10.2019 – XII ZB 208/19
Verfahrenspflegerbestellung in Verfahren auf Aufhebung/Verlängerung eines Einwilligungsvorbehalts
a) In Verfahren zur Aufhebung einer Betreuung oder eines Einwilligungsvorbehalts ist dem Betroffenen unter den Voraussetzungen des § 276 FamFG jedenfalls dann ein Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn das Gericht in nennenswerte neue Tatsachenermittlungen eintritt (im Anschluss an BGH v. 22.8.2018 – XII ZB 180/18, FamRZ 2018, 1776).
b) In Verfahren, die die Verlängerung eines umfassenden Einwilligungsvorbehalts in Vermögensangelegenheiten zum Gegenstand haben, ist dem Betroffenen grundsätzlich ein Verfahrenspfleger zu bestellen. Sieht das Gericht davon ab, hat es die Gründe hierfür in der Entscheidung darzulegen (im Anschluss an BGH v. 9.5.2018 – XII ZB 577/17, FamRZ 2018, 1193).


BGH, Beschl. v. 2.10.2019 – XII ZB 164/19
Betreuungsgerichtliche Genehmigung eines Schenkungsversprechens
a) Ein von einem Betreuer abgegebenes Schenkungsversprechen, durch das eine unter Betreuung stehende Person ihren gesamten zum Todestag bestehenden Nachlass einer Stiftung verspricht, unterliegt dem Schenkungsverbot der § 1908i Abs. 2 Satz 1, § 1804 BGB (im Anschluss an BGH v. 25.1.2012 – XII ZB 479/11, FamRZ 2012, 967).
b) Zur Abgrenzung der Schenkung unter Lebenden, deren Erfüllung bis zum Tode des Schenkers aufgeschoben ist, von der Schenkung von Todes wegen.


BGH, Beschl. v. 24.7.2019 – XII ZB 560/18
(Keine) Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments
Ein Behindertentestament ist nicht allein deshalb sittenwidrig, weil in der letztwilligen Verfügung konkrete Verwaltungsanweisungen an den Testamentsvollstrecker fehlen, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang und zu welchen Zwecken der Betroffene Vorteile aus dem Nachlass erhalten soll.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.11.2019 14:28
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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