Otto Schmidt Verlag

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Grundstücksübertragungen zu Lebzeiten - im Zugewinn oft der Fluch der guten Tat (Kogel, FamRB 2020, 114)

Der Autor zeigt auf, welche Konsequenzen Grundstücksübertragungen auf Kinder zu Lebzeiten im Fall einer Scheidung des bedachten Kindes im Zugewinnausgleich haben können. Des Weiteren legt er dar, in welchen Bereichen aktiv auf die güterrechtliche Bewertung Einfluss genommen werden kann. Dies gilt insbesondere für einen vorbehaltenen Nießbrauch, die Vereinbarung einer Rückforderungsklausel sowie die Anwendung des Baukostenindexes bei der Indizierung.

I. Einleitung

II. Zu beachtende Problemkreise

1. Einfluss eines Nießbrauchsrechts

a) Ursprüngliche Rechtsprechung

b) BGH-Rechtsprechung ab 2007

c) BGH-Rechtsprechung ab 2015

d) Ausblick

2. Einfluss einer Rückforderungsklausel

a) Variante 1

b) Variante 2

3. Lebenshaltungskostenindex bzw. Verbraucherpreisindex oder Baukostenindex?

III. Fazit


I. Einleitung

Schätzungen zufolge werden in Deutschland jährlich 400 Milliarden Euro an Vermögen entweder durch Erbschaft oder durch lebzeitige Zuwendungen übertragen. Da nach einer vermeintlich gesicherten Erkenntnis den Deutschen seit langem der Steuervermeidungstrieb wichtiger ist als der Fortpflanzungstrieb, wird dieser Trend wohl ungebrochen anhalten. Zugewinnausgleichsrechtlich kann es dabei böse Überraschungen geben. Wenn auf den Abkömmling eine Immobilie übertragen wurde, können unerwartete Ausgleichszahlungen zwischen dem Beschenkten und seinem Ehepartner im Rahmen einer Scheidung die Folge sein. Manchmal stellt sich sogar die Frage, wie überhaupt eine solche Zugewinnforderung zu begleichen sein soll. Der/die Interessenvertreter/in des Beschenkten und i.d.R. Ausgleichspflichtigen muss versuchen, entweder das Anfangsvermögen möglichst hoch anzusetzen oder beim Endvermögen (z.B. wegen einer Rücktrittsklausel der Schenker) Abstriche zu erzielen. Wie dies möglich ist, soll der nachstehende Beitrag erörtern.

Zunächst soll ein typischer Beispielfall aus der Praxis das Problem beleuchten:

Beispiel 1
Die Eheleute Becker jun. sind seit 2001 verheiratet. Im Juli 2008 übertragen die Eltern Becker sen. auf ihren Sohn ein Mehrfamilienhaus im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Allerdings lassen sie sich ein Nießbrauchsrecht einräumen. Die Ehe Becker jun. scheitert; im Juli 2018 wird der Scheidungsantrag zugestellt. Das Haus, das zum Zeitpunkt der Übertragung 400.000 € wert war, hat im Zuge des Immobilienbooms eine Wertsteigerung auf 700.000 € erfahren. Auf beiden Seiten besteht kein sonstiges Vermögen.

Abwandlung 1: Die Eltern haben sich vorbehalten, die Rückübertragung verlangen zu können, sofern ein Scheidungsantrag eingereicht wird.

Abwandlung 2: Zwischen den Eltern und dem Sohn wird vereinbart, dass das Grundstück an die Eltern entschädigungslos zurückfällt, sofern ein Scheidungsantrag eingereicht wird.

Wie stellt sich zugewinnausgleichsrechtlich die Rechtslage dar?

II. Zu beachtende Problemkreise
Derartige Fallgestaltungen werfen eine Vielzahl von Problemkreisen auf. Sie werden nachstehend unter folgenden ...


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 03.03.2020 15:33
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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